Wissen Sie eigentlich, was in Ihrer Personalakte steht?


Im Laufe der Zeit sammeln sich in Ihrer Personalakte eine Reihe von Informationen an, die eines Tages über Ihr Schicksal im Unternehmen entscheiden können:

  • Ihre Bewerbung,

    mit der Sie in das Unternehmen eingetreten sind, samt Lebenslauf, Ausbildungsnachweisen und den Zeugnissen, die Sie mitgebracht haben;
  • der Anstellungsvertrag

    und alle Änderungen, die er im Laufe der Zeit erfahren hat, Ihre Stellenbeschreibungen, Sondervereinbarungen, Gehaltsanpassungen und überhaupt der gesamte Schriftwechsel, den Sie mit Ihrem Unternehmen geführt haben;
  • die Zeugnisse und Beurteilungen,

    sofern in Ihrem Unternehmen Leistungen und sonstige Merkmale regelmäßig bewertet werden;
  • die Zertifikate,

    die Sie z. B. nach Abschluss interner oder externer Fortbildungsmaßnahmen oder Seminare erworben haben;
  • Belobigungen und Abmahnungen,

    aber auch Urlaubs-, Krankheits- und sonstige Fehltage.

Prüfen Sie alle zwei bis drei Jahre Ihre Personalakte. Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Einsicht. Denn sie spiegelt Ihre Persönlichkeit, Ihre Leistungen und Ihre Erfolge wider und ist Grundlage von Personalentscheidungen und im Falle des Falles wichtig bei Arbeitsgerichtsprozessen.

Gerade in dieser Zeit des Wandels, der Fusionen und der Chefwechsel sollten Sie darauf achten, dass das Bild, das die Personalakte von Ihnen wiedergibt, richtig und vollständig ist.

Tipp: Lassen Sie von Ihrer Personalabteilung fehlende Unterlagen unbedingt ergänzen und fehlerhafte Eintragungen korrigieren. Denn Ihre Personalakte ist nicht nur Grundlage für Ihr Zeugnis, sondern für Ihre gesamte weitere berufliche Entwicklung.

 

Weitere Tipps zum Thema 'Personalakte' finden Sie in Assistenz & Sekretariat inside