Wie Sie eine Kündigung rechtssicher durch Boten zustellen


Die Kündigung muss einem Mitarbeiter sicher zugestellt werden, denn vor Gericht muss ihr Chef nachweisen, dass der Mitarbeiter das Kündigungs- Schreiben auch tatsächlich erhalten hat. Deshalb: Übergeben Sie jede Kündigung persönlich vor Zeugen, oder lassen Sie sich eine Empfangsbestätigung vom betroffenen Mitarbeiter geben. Wenn z. B. auch der Weg über ein Einschreiben nicht möglich ist und Sie die Kündigung durch einen Boten übergeben lassen müssen, ist es ratsam, das folgende Zustellungsprotokoll zu verwenden:

 

 

Botenzustellung

der Kündigung vom 31.03.2006 durch
Adresse des Unternehmens
Herrn Walter Meier
Abteilungsleiter

gegenüber
Anschrift gekündigte Person

Angaben zum Boten:
Horst Winter
Facility Manager
Firma: Olymp AG

Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen:
[ ] Ich habe am 31.03.2006 um ... Uhr das Schreiben dem Adressaten persönlich unter angegebener Adresse übergeben.
[ ] Ich habe am 31.03.2006 um ... Uhr das Schreiben unter der angegebenen Adresse in den Briefkasten des Adressaten eingeworfen.
[ ] Ich habe am 31.03.2006 um ... Uhr das Schreiben der/dem in der Wohnung wohnenden Frau/Herrn ... übergeben.
[ ] Ich habe am 31.03.2006 um ... Uhr vergeblich versucht, das Schreiben zu überbringen. ____________________________
Datum, Unterschrift Bote

 

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