Wann dürfen Briefe geöffnet werden?


Ein Punkt, der offensichtlich immer wieder zu Diskussionen führt: die Öffnungskompetenzen bei der Postbearbeitung. Erst kürzlich fragte mich eine Leserin, wann sie denn nun einen Brief öffnen dürfe und wann nicht.

Hier die Antwort: Alle Briefe, auf denen persönlich oder vertraulich steht, dürfen nur von der Person geöffnet werden, an die der Brief adressiert ist. Weiterhin gelten folgende Regeln:

darf geöffnet werden:

Gärtnerei Mayer
Gänseblümchenstraße 2
12345 Wiesengrund

Gärtnerei Mayer
Frau Sabine Veilchenblau
Gänseblümchenstraße 2
12345 Wiesengrund

darf nicht geöffnet werden:

Frau Sabine Veilchenblau
Gärtnerei Mayer
Gänseblümchenstraße 2
12345 Wiesengrund

 

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