Sprachkurse im europäischen Ausland sind steuerlich absetzbar


Nicht nur Sprachreisen in die EULänder, sondern auch nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz sind jetzt absetzbar. Das hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 26. September 2003, AZ.: IV A 5 – S 2227 – 1/03, festgelegt.

Trotzdem wichtig:

Dokumentieren Sie Ihre Sprachreisen für das Finanzamt genau!

Erstellen Sie einen Eigenbeleg mit folgenden Angaben:

  • Reisetermin und -dauer
  • Ort der Veranstaltung
  • Kursgebühr mit Rechnung
  • Verpflegungspauschale (je nach Land)
  • Übernachtungskosten (Hotelrechnung oder Pauschale je nach Land)
  • Reisekosten (z. B. Flug oder Kilometerpauschale für PKW)

Fügen Sie dem Eigenbeleg alle Originalrechnungen bei, und legen Sie auch das Programm und die Arbeitsunterlagen bei.

Achtung:

Vermeiden Sie jeden Hinweis auf eine private Fortbildung. Achten Sie darauf, dass die Hotelrechnung ein Einzelzimmer ausweist und das Kursprogramm keine umfangreichen Freizeitaktivitäten beinhaltet.  

 

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