So verhindern Sie Missbrauch von Scanner-Unterschriften


Die moderne Kommunikationstechnik bringt viele Vorteile: Textbausteine im PC, dazu individuelle Ergänzungen, die Unterschrift eingescannt, das Ganze über PC gefaxt – und fertig.

Sie gewinnen damit einen Zeitvorsprung, der im Wettbewerb entscheidend sein kann.

Machen Sie sich aber immer bewusst:

Schreiben mit Scanner-Unterschrift sind genauso rechtsgültig wie persönlich unterschriebene Erklärungen.

Dies wurde von den oberen Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof) bestätigt.

Auch der alleinige Zusatz „Dieser Brief wurde maschinell erstellt und ist nicht eigenhändig unterschrieben“ am Ende eines Schreibens ohne Unterschrift gilt rechtlich so, als wäre persönlich unterschrieben worden.

Achtung! Sie können sich daher nicht darauf berufen, dass das PCFax mit eingescannter Unterschrift versehentlich versendet worden ist oder dass ein Nichtberechtigter sich unerlaubterweise der Scanner-Unterschrift bediente.

Meine Empfehlung:

Schützen Sie in Ihrem PC die Datei mit den Scanner- Unterschriften, damit nicht Unbefugte von Ihrer Scanner-Unterschrift oder der Ihres Chefs Gebrauch machen können. Ihr EDV-Spezialist wird Ihnen weiterhelfen.

 

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