So verfassen Sie politisch und rechtlich korrekte Stellenanzeigen


Vielleicht wird Ihr Chef Sie demnächst darum bitten, eine Stellenanzeige für einen neuen Mitarbeiter zu entwerfen oder sogar für eine Mitarbeiterin, die Sie zukünftig im Sekretariat entlasten soll. Bevor Sie ans Werk gehen, überlegen Sie sich einige grundlegende Dinge:

Die Stellenanzeige

  • muss das Erscheinungsbild Ihres Unternehmens widerspiegeln.
  • muss politisch korrekt formuliert sein.
  • muss exakte Informationen enthalten, damit sich die richtigen Personen bewerben.

Achten Sie auf das Corporate Design.

Gestalten Sie die Anzeige so, dass Sie das Erscheinungsbild Ihres Unternehmens wiedergibt. Das heißt: Farben, Schrift und Logo sollten einen Wiedererkennungswert bieten.

Schreiben Sie die Stelle immer geschlechtsneutral aus.

Das schreibt das Gesetz vor (BGB 611b).

Beispiele:

  • Wir suchen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für ...
  • Für unser Sekretariat der Geschäftsführung suchen wir einen/eine Teilzeitsekretär/-in ...
  • Assistent(in) für die Geschäftsführung gesucht ...

Achtung: Die Berücksichtigung der weiblichen Form durch das große „I“, also z. B. „ControllerIn“, ist nach DIN 5008 nicht korrekt.

Stellen Sie sich folgende Fragen, bevor Sie den Text formulieren.

  1. Wer ist gesucht?
  2. Für welche Aufgabe?
  3. Für welche Art von Unternehmen?
  4. Welche Anforderungen muss der Kandidat erfüllen?

Schreiben Sie kurze Sätze und formulieren Sie verständlich.

Lassen Sie alles Unwichtige und Nichtssagende weg. Je aussagekräftiger und treffender Ihr Text ist, desto weniger „Fehlbewerbungen“ müssen Sie bei der Erstauswahl ablehnen. Das spart Zeit und Geld.

Machen Sie genaue Angaben

dazu, welche Informationen Sie von Ihrem Bewerber brauchen.

  • Welche Unterlagen möchten Sie vorab einsehen?
  • Genügt eine Vorabbewerbung per E-Mail.?
  • Wollen Sie einen ausführlichen oder einen tabellarischen Lebenslauf?

Nicht vergessen: Wer ist der richtige Ansprechpartner im Unternehmen? Geben Sie die genaue Postanschrift und E-Mail-Adresse an und eventuell auch die Telefonnummer für erste Anfragen.

 

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