Sehnenscheidenentzündung ist eine Berufskrankheit


Das Verwaltungsgericht Göttingen fällte kürzlich ein Urteil, das auch für Sie interessant werden könnte: Denn Sekretärinnen und Assistentinnen verbringen eine große Zeit des Tages am PC, um Termine elektronisch zu verwalten, zu korrespondieren, Präsentationen zu erstellen und vieles mehr. Die Richter gaben der Klage einer Beamtin statt, die 90 Prozent ihrer Dienstzeit mit einer Maus an ihrem PC gearbeitet und chronische Schmerzen infolge einer Sehnenscheidenentzündung an der rechten Hand bekommen hatte. Sie entschieden: Eine schmerzhafte Sehnenscheidenentzündung am Handgelenk nach jahrelanger Computerarbeit muss als Berufskrankheit anerkannt werden (VW Göttingen, 22.8.06, Az: 3 A 38/05).

Tipp:

Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen! Benutzen Sie am PC vorbeugend eine spezielle Unterlage mit Gelkissen für Ihr Handgelenk (erhältlich für ca. 10 € im Bürohandel). Jetzt im Winter – schützen Sie Ihr Handgelenk während der Arbeit am besten zusätzlich mit einer kurzen Armstulpe oder einem Pulswärmer, um es so warm wie möglich zu halten. Denn auch eine Unterkühlung kann das Auftreten einer Sehnenscheidenentzündung begünstigen.