Schweigepflicht – Worüber Sie auf gar keinen Fall reden sollten


Es gibt Berufe, die gesetzlich einer besonderen Schweigepflicht unterliegen. Dazu gehören Rechtsanwälte, Versicherungsangestellte, Ärzte, Psychologen und Beamte. Auch wenn Sie nicht diesen Sparten angehören, ist für Sie Vorsicht geboten hinsichtlich der Themen, die Sie im Kollegenkreis oder auch außerhalb Ihres Büros anschneiden. Ihr Chef setzt voraus, dass er Ihnen vertrauen kann und Sie in Sachen „Geheimnisse“ Stillschweigen bewahren.

Auch in Ihrem Arbeitsvertrag befindet sich sicher folgende Klausel:

„Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie über alle betriebsinternen vertraulichen Angelegenheiten während der Dauer und nach Beendigung des Angestelltenverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zieht die fristlose Kündigung nach sich.“

Was bedeutet das genau? Worüber dürfen Sie mit anderen sprechen, und was behalten Sie besser für sich?

Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören all die Dinge, die ein Unternehmen gern für sich behält:

  • Bilanzen
  • Kundenadressen
  • Rabattregelungen
  • Marketingtaktiken
  • geplante Fusionen
  • Erfindungen usw.

Wenn Sie darüber plaudern oder Informationen weitergeben und Ihr Arbeitgeber erfährt davon, riskieren Sie Ihren Job.

Und hier noch ein paar Themen, über die Sie weder innerhalb noch außerhalb Ihres Unternehmens sprechen sollten

  • Ihrer Firma geht es momentan finanziell nicht gut
  • Einem Mitarbeiter soll gekündigt werden, und Sie wissen schon Bescheid
  • Ihr Chef hat eine Geliebte
  • Ihr Unternehmen plant eine Fusion
  • Gehälter von Mitarbeitern
  • Abfindungssummen

Wenn Ihr Arbeitgeber beweisen kann, dass ihm durch Ihr Mitteilungsbedürfnis finanzielle Einbußen entstanden sind, kann er sogar Schadenersatz verlangen.

Auch innerhalb des Unternehmens gilt: Weniger ist mehr. So sagte ein Chef einmal zu seiner Sekretärin: „Ich erwarte absolute Verschwiegenheit von Ihnen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Angenommen, Ihre Mutter arbeitete auch in unserer Firma und Sie erführen, dass ihr gekündigt werden soll. Dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie das für sich behalten und Ihre Mutter die Information über ihre Entlassung von mir erhält.“

Urteil

Dass hinsichtlich der Schweigepflicht tatsächlich höchste Vorsicht geboten ist, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Ein Angestellter, der seinen Chef anzeigt, weil der die Verkehrsregeln missachtet hat, muss dafür die Kündigung hinnehmen. Denn er hat die Treuepflicht, die er gegenüber seinem Arbeitgeber hat, verletzt.

Assistenz & Sekretariat Inside empfiehlt: Sollte Ihnen versehentlich eine wichtige Info „herausgerutscht“ sein – aus welchen Gründen auch immer – reden Sie sofort offen mit Ihrem Chef darüber. Besser er erfährt über den „Ausrutscher“ von Ihnen persönlich, als dass er es über Dritte erfährt. Außerdem können Sie, falls erforderlich, gemeinsam retten, was zu retten ist.

Sind Gespräche übers eigene Gehalt tabu?

Leserinnen fragen häufig: „Darf man mit Kolleginnen und Kollegen übers Gehalt sprechen?“ Das sagt Assistenz & Sekretariat Inside dazu: Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die Ihnen untersagt, im Kollegenkreis über die eigenen Gehälter zu sprechen, dann müssen Sie alle Informationen darüber für sich behalten.

Selbst ohne die entsprechende Klausel empfiehlt Assistenz & Sekretariat Inside Ihnen, die Gehaltshöhe nicht zum Gegenstand der täglichen Kommunikation zu machen.

Einige Kolleginnen und Kollegen könnten das Wissen über Gehälter anderer dazu nutzen, ihr Gehalt „hochpressen“ zu wollen.

Also: Ausnahmsweise hat diese alte Weisheit Gültigkeit: Reden ist Silber – Schweigen ist Gold.

 

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