Schlussformulierung im Zeugnis: Kein Anspruch auf gute Wünsche


Üblicherweise endet jedes Zeugnis mit der so genannten "Dankes-Bedauerns-Formel" und Zukunftswünschen für den Mitarbeiter. Das hat sich in den letzten Jahren so eingebürgert.

Wichtig zu wissen: Einen einklagbaren Anspruch auf "gute Wünsche" am Ende vom Zeugnis hat ein Mitarbeiter nicht (BAG, 20.02.2001, 9 AZR 44/00). Sie könnten also theoretisch auch bei einem guten Mitarbeiter auf diese typische Floskel im Zeugnis verzichten. In der Praxis sollten Sie das aber nicht tun: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche runden ein Zeugnis ab und sollten zumindest bei einem sehr guten und guten Zeugnis nicht fehlen.

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Wollen Sie allerdings eine negative Aussage machen - etwa weil Sie bzw. Ihr Chef froh sind, diesen schwierigen Mitarbeiter los zu sein - ist "beredtes Schweigen" ein hervorragendes Stilmittel. Lassen Sie die Schlussformel im Zeugnis einfach weg, der kundige Leser wird sich darauf sicher den richtigen Reim machen.

Mit diesen Formulierungshilfen liegen Sie beim nächsten Zeugnis richtig:

TextbausteinZeugnis-
note
Wir danken ihm für die stets sehr gute Zusammenarbeit und bedauern
sein Ausscheiden sehr. Wir wünschen ihm auf seinem weiteren Berufsund
Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg. 
 sehr gut
Wir danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit, bedauern sein Aus-
scheiden und wünschen ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg
alles Gute. 
gut 
Wir danken ihm für die Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine
weitere Tätigkeit alles Gute. 
befriedigend 
Wir danken ihm für die Zusammenarbeit. ausreichend 
Wir danken ihm für sein Bemühen. mangelhaft