Recht: Private Telefonate können Job kosten


Unerlaubte und heimlich auf Kosten des Arbeitgebers geführte teure Privattelefonate können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und wies damit die Klage eines Arbeitnehmers ab.

Er hatte von Dienstanschlüssen private Telefongespräche nach Mauritius in Höhe von rund 1.355 € geführt.

Der Kläger hielt die Kündigung für unwirksam, weil seiner Meinung nach kein ausreichender Grund dafür vorlag. Die Richter aber gaben dem Arbeitgeber Recht. Die Kündigung blieb bestehen (dpa).

Tipp: Wenn Sie feststellen, dass private Telefonate in Ihrer Abteilung Überhand nehmen, sollten Sie Ihren Chef darauf hinweisen, am besten, ohne gleich Namen zu nennen.

Schlagen Sie Ihrem Chef vor, bei den Mitarbeitern auf den Ernst dieses arbeitsrechtlichen Vergehens hinzuweisen, indem Sie dieses Urteil einem Rundschreiben beifügen oder am schwarzen Brett aushängen.

 

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