Recht: Kann der Chef Ihnen Ihr Outfit vorschreiben?


„Natürlich nicht!“, werden Sie jetzt vielleicht empört ausrufen. Vielleicht stimmen Sie aber zu und sagen: „Ja, bei uns im Unternehmen gilt schon eine gewisse Kleiderordnung.“ Wenn Sie z. B. in einem besonders kreativen und künstlerischen Arbeitsumfeld (in der Werbe-, Mode- oder Filmbranche) tätig sind, ist ein schräges, witziges und außergewöhnliches Outfit sicher erwünscht. Arbeiten Sie in einer Bank, für einen Rechtsanwalt oder Notar sieht die Sache meist schon ganz anders aus.

Christoph Legerlotz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln,

vertritt folgende Rechtsauffassung zur Kleiderordnung am Arbeitsplatz:

Wenn Sie Mitarbeiterin in der Modebranche sind, kann Ihnen zugemutet werden, ein Outfit des Arbeitgebers zu kaufen, ohne dass dieser etwas dazuzahlen muss. Wenn Sie allerdings stets die neueste Kollektion tragen sollen, muss sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Das geschieht dann meist durch Mitarbeiterrabatte.

Wenn der Arbeitgeber wünscht, dass alle Mitarbeiter uniforme Kleidung mit seinem Logo tragen, gilt das als Dienstkleidung, die der Arbeitgeber zahlen muss.

Ihr Chef kann außerdem die Weisung an alle Mitarbeiter erteilen, eine bestimmte Kleidung zu tragen: z. B. Businesskostüm oder Hosenanzug für weibliche Mitarbeiter, Anzug und Krawatte für männliche Mitarbeiter. Er darf allerdings nicht sagen: Hosenröcke finde ich furchtbar, die dürfen Sie nicht anziehen.

Vorsicht:

Wenn Ihr Chef ausdrücklich eine bestimme Kleiderordnung festgelegt hat und Sie die Anweisung nicht befolgen (z. B. alter Schlabberpulli und Jeans statt Businesskostüm), können Sie Probleme bekommen. So hatte ein Verkäufer eines gehobenen Möbelhauses dagegen geklagt, dass er am Arbeitsplatz mit Anzug und Krawatte erscheinen sollte. Trotz Abmahnung weigerte er sich und wurde schließlich versetzt.

Er verlor den Prozess. Denn nach geltender Rechtsauffassung darf ein Arbeitgeber die Kleidung verlangen, die berufsüblich ist: Während in einer Bank Business-Outfit erwartet werden kann, ist das in einer Gärtnerei völlig fehl am Platze.

 

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