Nebentätigkeit: In diesen 5 Fällen kann Ihr Chef „Nein“ sagen!


 

Wenn Sie neben Ihrem Beruf als Sekretärin noch eine Nebentätigkeit ausüben wollen, sollten Sie wissen, wann Ihr Chef Ihnen das verbieten kann:

1. Sie üben eine Konkurrenztätigkeit als Nebentätigkeit aus. Sie dürfen im Marktbereich des Unternehmens, für das Sie hauptberuflich tätig sind, keine anderen Geschäfte tätigen.

2. Sie überschreiten die Höchstarbeitszeit. Das hei

  • Sie halten die vorgeschriebene ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen dem Arbeitsende der Nebentätigkeit und dem Beginn Ihres Hauptarbeitsverhältnisses nicht ein (§ 5 Abs.1 ArbZG).
  • Sie arbeiten wöchentlich insgesamt länger als maximal 48 Stunden (§ 3 ArbZG).
  • Sie arbeiten auch sonntags und sorgen für nicht für einen Ersatzruhetag (§ 11 ArbZG).
  • Sie führen Ihre Nebentätigkeit während des Erholungsurlaubsaus Ihrem Hauptberuf aus (§ 8BUrlG).

3. Sie jobben während einer Erkrankung. Das ist nur dann zulässig, wenn dadurch der Genesungsprozess nicht beeinträchtigt wird.

4. Sie vernachlässigen Ihre Arbeitspflicht: Sie gehen Ihrem Nebenjob während Ihrer Arbeitszeit nach.