Mit Dienstfahrrädern auf Erfolgskurs


Ihr Chef liegt mit dem neuen Steuersparmodell nicht nur voll im Trend, sondern pflegt das Image Ihres Unternehmens und schont die Umwelt.

Die wichtigsten Infos rund um Dienstfahrräder für Sie und Ihren Chef:

1. Die Umsetzung in Ihrem Unternehmen geht schnell, weil die Verwaltungsabläufe vom Dienstwagen bekannt sind.

2. Das Dienstwagenprivileg gilt für Pedelecs, E-Bikes sowie normale Fahrräder und wird von den Finanzämtern nach Paragraf 8, Absatz 2, Satz 8 Einkommenssteuergesetz (EStG) behandelt.

3. Sie und Ihre Kollegen müssen den geldwerten Vorteil für das Dienstfahrrad mit 1 Prozent des Brutto-Listenpreises versteuern, dürfen es allerdings beliebig privat nutzen.

4. Die Wegstrecke zur Arbeitsstätte müssen Sie nicht versteuern. Sie wird als Privatfahrt angesehen. Beim Dienstwagen hingegen muss der Weg zur Arbeit mit 0,03 Prozent des Listenpreises versteuert werden.

Eine Beispielrechnung:
Wert eines guten Renn- oder Elektrofahrrades: 2.000,00 Euro
1 Prozent davon: 20,00 Euro

Der Betrag von 20,00 Euro wird jeden Monat zum Einkommen hinzugerechnet, wodurch Steuern und Sozialabgaben etwas steigen. Allerdings bei Weitem nicht so wie bei einem Dienstwagen, weil dort die Anschaffungskosten oft mehrere 10.000 Euro betragen.

Sprechen Sie mit Ihrem Chef und schlagen Sie ihm dieses neue Motivationsmodell vor. Die Vorteile liegen für beide Seiten auf der Hand.