Kosten sparen, wenn sie berufsbedingt umziehen


Laut Statistik müssen 5 Millionen Deutsche jedes Jahr für Ihren Job den Wohnort wechseln – Tendenz steigend.

Damit Sie bei einem berufsbedingten Umzug finanziell nicht das Nachsehen haben, hat Assistenz & Sekretariat Inside die wichtigsten Tricks und Tipps für Sie recherchiert.

Kosten für Umzüge aus beruflichen Gründen können Sie von der Steuer absetzen, wenn

  • Sie einen neuen Job antreten oder versetzt werden und deshalb umziehen müssen,
  • Sie durch einen Umzug näher am Arbeitsplatz wohnen (mindestens 9 Kilometer näher) und sich Ihre Fahrzeit zum Unternehmen um mindestens eine Stunde reduziert,
  • Sie eine Zweitwohnung und damit die beruflich bedingte „doppelte Haushaltsführung“ aufgeben.

Das Finanzamt erkennt die Ausgaben für folgende Posten als steuermindernd an:

  • Möbelspedition, Miet-Lkw und alle nachweisbaren Aufwendungen, inklusive Umzugspersonal, Transportversicherung und Lagerung,
  • 2 Fahrten zur Wohnungssuche und -besichtigung, Tages- und Übernachtungsgeld,
  • Reisekosten für die Familie, allerdings nur in Höhe der Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
  • Miete für die alte Wohnung, wenn Sie die neue Stelle sofort antreten müssen und deshalb die Kündigungsfrist nicht einhalten können, (dafür sind maximal 6 Monate vorgesehen),
  • Miete für die neue Wohnung, wenn Sie diese mieten mussten, bevor Sie einziehen konnten,
  • Maklergebühren und Courtage für Wohnung und Garage,
  • neuen Herd (maximal 450 DM/ 230,08 Euro) und neuen Ofen (320 DM/163,61 Euro), falls nicht vorhanden oder die alten unbenutzbar waren,
  • Nachhilfeunterricht für Kinder, wenn dieser durch den Umzug notwendig geworden ist. Maximal sind das pro Kind 2.581 DM/1.050,19 Euro.

Auch diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen:

  • Anzeigen- und Telefongebühren für die Wohnungssuche,
  • Trinkgelder,
  • Montage für Herd, Öfen, Lampen, neue Rollos,
  • Schulbücher und Umschulung für Kinder,
  • Passänderungen,
  • Kfz-Ummeldungen,
  • An- und Abmeldungen des Kabelanschlusses,
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, wenn der Mietvertrag diese vorschreibt.

Achtung: Statt Einzelnachweisen können Sie auch Pauschalen ansetzen: Singles: 1.027 DM/525,10 Euro, Ehepaare: 2.054 DM/1.050,19 Euro. Jedes weitere Familienmitglied 452 DM/231,10 Euro

Tipp:

Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Belege auf.

Weitere Informationen bieten:

Bund der Steuerzahler
Bahnhofstr. 35
65185 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 9 92 19-0
Fax: (06 11) 9 92 19-53
„Umzug und Steuern“,
kostenlos, bitte frankierten Rückumschlag beilegen.

Deutscher Mieterbund e.V.
Aachener Str. 313
50931 Köln
Telefon: (02 21) 9 40 77-0
Telefax: (02 21) 9 40 77 22
E-Mail: info@get-your-addresses-elsewhere.mieterbund.de
Ratgeber „Geld sparen beim Umzug“, 7,50 DM Bitte frankierten Rückumschlag beilegen.

 

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