BWL: Was heißt „verdeckte Gewinnausschüttung“?


Definition: Eine "verdeckte Gewinnausschüttung" ist eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung des Unternehmens, dessen Ausschüttung nicht auf der vertraglich geregelten Gewinnverteilung der Gesellschafter basiert!

Grundsätzlich werden Gewinnausschüttungen, die ein Unternehmen vornimmt, im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung exakt schriftlich vereinbart ("offene Gewinnausschüttung").

Außerhalb solcher vertraglicher Vereinbarungen liegende Zahlungen gelten als sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung.

Bei einer Betriebsprüfung werden stets die vertraglichen Vereinbarungen mit den tatsächlichen Bezügen einer Gesellschaft verglichen. So können verdeckte Gewinnausschüttungen schnell festgestellt werden.

Beispiele für eine verdeckte Gewinnausschüttung:

  • Ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält ein zu hohes Gehalt.
  • Ein Gesellschafter verkauft an die Gesellschaft ein Wirtschaftsgut zu einem überhöhten Preis.
  • Die Gesellschaft verkauft an den Gesellschafter ein Wirtschaftsgut zu einem zu niedrigen Preis.
  • Die Gesellschaft bestreitet aus ihren Kassen Ausgaben, die dem Gesellschafter zugute kommen.
  • Ein maßgeblich an der Gesellschaft beteiligter Geschäftsführer leitet der Gesellschaft zustehende Einnahmen ohne Wissen und Billigung der Mitgesellschafter in seine eigene Kasse.

 

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