Bilden Sie sich Ihr Urteil: Rückfall in die Drogensucht: Kündigung!


Das war der Fall:

Ein drogensüchtiger Mitarbeiter hatte erfolgreich an einer Entziehungskur teilgenommen. Allerdings trennte sich einige Zeit später seine Frau von ihm. Aufgrund dieser seelischen Krise erlitt er einen Rückfall. Daraufhin entließ ihn sein Arbeitgeber. Dagegen klagte der Mitarbeiter. Durfte der Mitarbeiter aufgrund seiner Suchterkrankung gekündigt werden oder nicht?

Wer, glauben Sie, behielt Recht?

 

So entschied das Landesarbeitsgericht Hessen:

Die Klage des drogensüchtigen Mitarbeiters wurde abgewiesen. (LAG Hessen, 16.12.04, 11 Sa 119/04).

Die Begründung des Gerichts: Obwohl die Kündigung eines Suchtkranken (auch Alkoholis-mus) an hohe Anforderungen geknüpft ist, sieht das bei einem Rückfall ganz anders aus. Hier hat das Unternehmerinteresse mehr Gewicht. Schließlich muss der Arbeitgeber nach dem ersten Rückfall dann auch mit einem zweiten rechnen.

 

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