Bilden Sie sich Ihr Urteil: Privater Umweg auf dem Weg zur Arbeit


Das war der Fall:

Ein Arbeitnehmer hatte auf dem Heimweg einen Umweg von rund 100 Metern gemacht, um bei einem Bankautomaten Geld abzuheben. Auf diesem Umweg wurde er in einen Verkehrsunfall verwickelt und verletzt. Zum Schrecken des Arbeitnehmers weigerte sich die gesetzliche Unfallversicherung, die Kosten, die aus dem Unfall entstanden waren, zu übernehmen.

Der Fall gelangte vor Gericht. Was glauben Sie, welche Entscheidung fällten die Richter?

So entschieden die Richter in dem beschriebenen Fall:

Bei dem Unfall des Arbeitnehmers handelte es sich nicht um einen Arbeitsunfall, weil der Arbeitnehmer aus rein privaten Gründen den direkten Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnung verlassen hatte.

Die Folge:

Der Arbeitnehmer erhält nach diesem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel (Az: B 2 U 40/02 R) keine Unfallrente.

Machen Sie Ihren Chef und Ihre Kollegen darauf aufmerksam:

Schon geringe Abweichungen vom direkten Weg können den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kosten.  

 

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