Bilden Sie sich Ihr Urteil: Müssen Überstunden immer bezahlt werden?


Das war der Fall:

Ein Mitarbeiter behauptete, im Laufe von drei Monaten zahlreiche Überstunden geleistet zu haben. Nachweisen anhand von Unterlagen konnte er diese Überstunden allerdings nicht. Der Arbeitgeber weigerte sich, die Überstunden zu bezahlen, weil er der Auffassung war, mit dem Mitarbeiter einen Monatspauschalfestlohn vereinbart zu haben.

Daraufhin klagte der Mitarbeiter auf Vergütung der Überstunden. Wer, glauben Sie, behielt vor Gericht Recht?

So entschied das Landgericht Rheinland- Pfalz in diesem Fall:

Es wies die Zahlungsklage des Mitarbeiters ab.

Die Begründung: Es steht nicht im Ermessen eines Mitarbeiters, ob und wann er Überstunden macht. Überstunden muss der Arbeitgeber ausdrücklich anordnen.

Ausnahmefälle sind:

  • Im Arbeitsvertrag ist ausdrücklich festgelegt, dass Überstunden mit dem Monatslohn abgegolten sind.
  • Die Überstunden sind betriebsnotwendig. Beispiel: Die Telefonanlage Ihres Unternehmens fällt am Abend aus und Sie kümmern sich sofort darum, dass noch am Abend Techniker kommen.
  • Ihr Chef weiß von Ihren Überstunden und schreitet nicht dagegen ein.

Allerdings: In den letzten beiden Fällen haben Sie die Beweispflicht. Das heißt: Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Überstunden auch tatsächlich gemacht haben. Das konnte der Mitarbeiter im oben beschriebenen Fall nicht (LAG Rheinland- Pfalz, 26.05.06 – 9 Sa 711/05).

 

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