Bilden Sie sich Ihr Urteil: Mobbing: Recht auf Schmerzensgeld?


Das war der Fall:

Ein Jahr lang ertrug eine Mitarbeiterin Schikanen, Diskriminierungen und ständig sich wiederholende Anfeindungen durch einen Abteilungsleiter. Dieses Verhalten wurde von höherer Ebene, dem Geschäftsbereichsleiter, geduldet.

Nach einem Jahr erkrankte die Mitarbeiterin und ist seitdem wegen eines ausgeprägten depressiven Symptoms arbeitsunfähig. Vor Beschäftigungsbeginn war die Mitarbeiterin völlig beschwerdefrei. Eine Wiedergenesung ist nicht zu erwarten. Ihre berufliche Karriere ist ruiniert.

Die Mitarbeiterin hielt im Zeitraum von einem Jahr 55 Verhaltensweisen fest, die in zermürbende Schikanen und Diskriminierungen mündeten. Sie ging mit diesen Beweisen vor Gericht und klagte auf Schmerzensgeld. Wie, glauben Sie, urteilten die Richter?  

So urteilte das Gericht in dem beschriebenen Fall:

Nicht nur der Abteilungsleiter als Mobber, sondern auch der Arbeitgeber wurde verurteilt, weil dieser sich tatenlos dem Mobbing gegenüber verhielt. Der Abteilungsleiter wurde zur Zahlung von 40.000 EUR wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung (Mobbing), zum Ersatz der mobbingbedingten Gehaltseinbußen in Höhe von etwa 22.000 EUR‚ und zur Zahlung von Schadensersatz, auch wegen künftiger Gehaltseinbußen, verurteilt.

(AG Dresden, 5 Ca 5964/02)

 

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