Bilden Sie sich Ihr Urteil: Kündigung wegen Zuspätkommens?


Das war der Fall:

Ein Mitarbeiter kam wiederholt bis zu 45 Minuten zu spät zur Arbeit. Sein Chef hatte ihn dafür bereits 3 Mal abgemahnt. Der Mitarbeiter begründete seine Verspätungen damit, dass seine 3 Kinder nacheinander krank geworden seien und er sie hätte pflegen müssen. Trotz dieser Erklärung kündigte ihm der Arbeitgeber schließlich fristgerecht. Dagegen erhob der Mitarbeiter Klage. Was glauben Sie, wer behielt Recht?

So urteilte das Gericht in dem beschriebenen Fall:

Die Richter sahen die ordentliche Kündigung nach drei Abmahnungen als gerechtfertigt an. Das häufige Zuspätkommen des Mitarbeiters stellt eine „Verletzung der Arbeitspflicht“ dar.

Das bedeutet: Wiederholtes Zuspätkommen eines Arbeitnehmers auch wegen familiärer Probleme kann eine fristgerechte Kündigung rechtfertigen (LAG Hessen, Az: 14 Sa 31/03).

 

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