Bilden Sie sich Ihr Urteil: Kündigung wegen Unternehmensverkauf


Das war der Fall:

Ein Hotelbetrieb sollte verkauft werden. In den Übernahmeverhandlungen erklärte der potenzielle Käufer dem Verkäufer, dass er nur kaufe, wenn vor Übergang des Hotelbetriebs noch Umstrukturierungen durchgeführt würden. Unter anderem müsse der Verkäufer die Bankettund Gastronomieleitung entlassen. Diese Arbeit würde künftig durch einen eigenen Mitarbeiter erledigt.

Der Verkäufer (im Folgenden Arbeitgeber) sprach daraufhin eine betriebsbedingte Kündigung gegen seine Gastronomie- und Bankettleiterin (im Folgenden Klägerin) aus, die zudem noch Direktionsassistentin war. Der Hotelbetrieb wurde verkauft.

Die Klägerin empfand diese Kündigung als Unrecht und klagte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber. Was glauben Sie? Wer behielt Recht?

So urteilte das Gericht in dem beschriebenen Fall:

Nach Ansicht der Klägerin hatte der Arbeitgeber gegen § 613a BGB verstoßen, der Kündigungen aus Anlass eines Betriebsüberganges verbietet. Die Richter des Arbeitsgerichts gaben ihr Recht, ebenso wie das Landesarbeitsgericht. Die Hoffnung eines Unternehmensverkäufers, durch Kündigungen die Verkaufschancen für seinen Betrieb zu erhöhen, stelle keinen sachlichen Grund dar, der eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertige. Auch die Umverteilung der Aufgaben auf einen Mitarbeiter des übernehmenden Betriebs sei kein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung. Gerechtfertigt ist sie allein dann, wenn das zu übernehmende Unternehmen insolvent ist.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17. Juni 2003 - 9 Sa 443/03

 

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