Beachten Sie die Änderungen zur Berufsunfähigkeitsrente


Bisher erhielten Betroffene dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie ihren Beruf durch Unfall oder Krankheit nur noch weniger als zur Hälfte ausüben konnten. Zuständig für die Erwerbsoder Berufsunfähigkeit sind die Vertrauensärzte des sozialmedizinschen Dienstes der Rentenversicherungen.

Seit Beginn des Jahres 2001 ist an die Stelle dieser BU-Rente die Erwerbsminderungsrente getreten. Diese Rente erhalten Personen, die täglich weniger als 3 Stunden arbeiten können. Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten Betroffene dann, wenn sie mehr als 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Wer 6 und mehr Stunden erwerbstätig sein kann, bekommt keine Rente. Erwerbsfähig ist jede Person, die arbeiten kann. Kenntnisse und Fähigkeiten des bisher ausgeübten Berufs spielen dabei keine Rolle.

Das neue Gesetz gilt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Von denen erwartet der Gesetzgeber eine private Vorsorge für den Fall der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.

Tipp:

Wenn Sie für diesen Fall noch keine Vorsorge getroffen haben, dann helfen Ihnen Banken und Versicherungen dabei, die für Sie optimale Lösung zu finden.

 

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