Bahnverspätung: Welche Entschädigung Sie und Ihr Chef erwarten können


Das kommt leider immer noch zu oft vor. Ihr Chef, Sie oder andere Geschäftsreisende des Unternehmens sind mit dem Zug unterwegs und es kommt zu einer ärgerlichen Verspätung. Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen, sondern können von der Bahn, je nach Situation, eine Entschädigung verlangen.

Assistenz & Sekretariat inside - Der neue Trainingsbrief für die effiziente und erfolgreiche Sekretärin und Assistentin

Art der VerspätungAnsprüche allgemein
1. Zugverspätung oder -ausfall.

Wenn Sie aus einem dieser
beiden Gründe den Anschluss
an einen anderen Zug oder
den letzten fahrplanmäßig
vorgesehenen Anschluss an
ein öffentliches Verkehrs-
mittel verpassen, haben Sie
nebenstehende Ansprüche: 
- Verzicht auf die Weiterfahrt und Erstattung des
Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke.
 
- Verzicht auf die Weiterfahrt und entgeltfreie
Rückkehr mit dem nächsten geeigneten Zug zum
Abfahrtsbahnhof. Sie können die Erstattung von
Fahrpreis und Gepäckfracht sowie die kostenfreie
Rücksendung des Reisegepäcks verlangen.

- Kostenlose Fortsetzung der Reise mit einem Zug,
der zum selben Zielbahnhof fährt. 
2. Weiterreise ist vor 24:00 Uhr
nicht möglich.

Können Sie Ihre Reise wegen
Ausfall, Verspätung oder Verpassen
des Anschlusszuges nicht bis
24.00 Uhr mit einem anderen
fahrplanmäßigen Verkehrs-
mittel fortsetzen, haben Sie
folgende Möglichkeiten: 
- Erstattung der angemessenen Kosten (kein 5-
Sterne-Hotel) "im Zusammenhang mit der Über-
nachtung": Übernachtungskosten und Taxikosten
für die Fahrt zum  und vom Hotel sowie die Kosten
für die Benachrichtigung wartender Personen am
Zielbahnhof bis höchstens 80 € pro Person.

- Erstattung der Kosten für den Transfer mit anderen
Verkehrsmitteln, z. B. Taxi, sofern dies preisgünstiger
und zumutbar ist.

- Alternativ können Sie auch die Ansprüche gelten
machen, die für Zugverspätung oder -ausfall vor-
gesehen sind. 
Zugart / Ticket Konkrete Entschädigung 
Reise mit ICE, Intercity (IC),
Eurocity (EC) und Verspä tung
am Zielbahnhof von mehr als
60 Minuten: 
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung von
20 % des Fahrpreises, bei Fahrkarten für Hin- und
Rückfahrt 20 % des halben Fahrpreises, mindestens
aber 5 €. 
Reise mit dem ICE-Sprinter
bei einer Verspätung am
Zielbahnhof ab 30 Minuten: 
Sie können den ICE-Sprinter-Aufpreis in Höhe von
10 € (2. Klasse) bzw. 15 € (1. Klasse) zurückverlangen. 
Sie besitzen eine Zeitkarte: Pauschale Entschädigung von 5 € (2. Klasse) bzw.
7,50 € (1. Klasse). Dies gilt auch für Besitzer einer
RIT- und Rail&Fly-Fahrkarte. 
Sie besitzen eine BahnCard 100: Pauschale Entschädigung von 10 €, bei einer
BahnCard 100 First pauschal 15 €. 
Reise mit Nachtreisezug
(CityNightLine, D-Nacht,
EuroNight, UrlaubsExpress und
DB Nachtzug) bei einer
Verspätung am Zielbahnhof
von mehr als 120 Minuten: 
Erstattung von 20 % des Fahrpreises, inklusive
Aufpreis für Schlaf-, Liege- oder Sitzwagen für die
betroffene Fahrt. 

Wichtig: Die Entschädigung gilt nicht nur für den einzelnen Zug, sondern umfasst die gesamte Reisekette im Fernverkehr. Das bedeutet: Verpassen Sie aufgrund einer geringfügigen Verspätung Ihren Anschlusszug und treffen deshalb an Ihrem Zielbahnhof mit mehr als 60 Minuten Verspätung ein, haben Sie Anspruch auf die Entschädigung.

Assistenz & Sekretariat inside
Steigende Anforderungen im Sekretariat? So bleiben Sie am Ball!

Allerdings: Umständlich, wie die Bahn ist, werden die anfallenden Kosten nicht einfach ausgezahlt oder auf ein Konto überwiesen. Sie müssen sich stattdessen an einem Fahrkartenschalter mit erheblichem bürokratischen Aufwand eine Gutschriftausstellen lassen, die dann z. B. auf die nächste Fahrkarte angerechnet werden kann.