Arbeitsrechts-Tipp: Bei Kündigung – Anspruch auf Urlaubsentgelt


Wenn Arbeitnehmern in der zweiten Hälfte des Jahres gekündigt wird – also zum Beispiel am 2. Juli –, haben sie Anspruch auf das Urlaubsentgelt des gesamten Jahres.

Das heißt:

Der Arbeitgeber muss den noch verbliebenen Urlaub bis zum Jahresende finanziell ausgleichen.

(AG Frankfurt am Main, AZ: 7 Ca 7053/02).  

 

 

Weitere Tipps zum Thema 'Recht: Kündigung' finden Sie in Assistenz & Sekretariat inside