Arbeitsrecht: Rauchverbot durch Betriebsvereinbarung zulässig


Ein Rauchverbot in allen Betriebsräumen kann in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Das Bedürfnis des Arbeitgebers, die Nichtraucher vor Belästigungen und Gesundheitsgefährdungen durch das Passivrauchen zu bewahren, reiche als Motiv für eine solche Maßnahme aus.

Allerdings sei ein generelles Rauchverbot auch auf den Freiflächen des Betriebs wohl nicht durchsetzbar.

Letztlich sei es Aufgabe der Betriebspartner, eine Abwägung der Belange von Rauchern und Nichtrauchern vorzunehmen.

Bundesarbeitsgericht, 19. Januar 1999, Aktenzeichen: 1AZR 499/98

 

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