Antidiskriminierungsgesetz in Kraft: Vermeiden Sie jetzt Fehler bei Bewerberabsagen




Am 1. August ist das Antidiskriminierungsgesetz in Kraft getreten.
Ab sofort müssen Sie deshalb bei Absagen auf Bewerbungen sehr vorsichtig sein: Diese dürfen nur so formuliert sein, dass kein Bewerber wegen seiner ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt wird.

Office Korrespondenz aktuell rät:
Halten Sie Ihre Absagetexte im Augenblick so allgemein und kurz wie möglich und dokumentieren Sie, weshalb Sie dem Bewerber absagen. Gehen Sie nur auf die fachliche und persönliche Eignung des Bewerbers ein. So bieten Sie möglichst wenig Angriffsfläche für eine eventuelle Prüfung. Muster für rechtssichere Absagen auf Bewerbungen finden Sie unter www.office-korrespondenz.de.

 

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