AGB auf der Briefrückseite: Viel zu klein fürs klein Gedruckte!


Falls die Briefpapiervorräte Ihrer Firma bald zur Neige gehen und die Neuproduktion ansteht, überlegen Sie sich gut, ob Sie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirklich auf der Rückseite abdrucken wollen. Denn dadurch werden Ihre AGB nicht automatisch rechtlich wirksam.

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Ein Beispiel:

2. Bestellung - Lieferung:
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich oder formularmäßig bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.

Abgabe von Waren gegen Lieferschein ist nur möglich, wenn Sie eine eingetragene Kundennummer haben oder im Auftrag Ihrer Firma mit einem Bestellschein einkaufen.

3. Preise- und Zahlungsbedingungen:
Preise verstehen sich ab Lager München, ausschließlich Verpackung und Frachtkosten.

Verbrauchsmaterial liefern wir bei geschlossener Abnahme ab einem Auftragswert von € 35,-- nette frei Haus einschließlich Verpackung, sofern es sich nicht um Sperrgut oder eine Spezialverpackung handelt.

Unter € 35,-- netto wird eine Zustellgebühr von € 3,-- + MwSt. berechnet.

Sie haben die Möglichkeit, in unserem Ladengeschäft gegen Barzahlung den mit Ihnen vereinbarten Rabattsatz bei Kleinaufträgen zu erhalten.

Zahlungsbedingungen: Der jeweilige Rechnungsbetrag ist stets spätestens 30 Tage nach Zustellung der Rechnung netto zur Zahlung fällig.

Dieser Ausschnitt aus den AGB eines Versenders verdeutlicht gleich drei gravierende, aber leider weit verbreitete Fehler:

1. Die Schrift in den Original-AGB ist zu klein

Kann der Kunde die AGB nicht lesen, werden sie erst gar nicht Bestandteil des Vertrags. Die Schrift muss groß genug sein, damit ein Durchschnittskunde sie ohne Lupe lesen kann. Das trifft auf eine 1,5 Millimeter (das heißt etwa 7 Punkt) große Schrift sicher nicht zu.

Tipp für Ihre AGB: Große Schrift verwenden!

Laut Amtsgericht München ist eine 1,5 Millimeter (ca. 7 Punkt) große Schrift zu klein für AGB (Urteil v. 26.4.2001, AZ: 211 C 957/01). Am besten verwenden Sie für Ihre AGB eine Schriftgröße von mindestens 11 Punkt.

2. Hellgrau ist für AGB unleserlich

Auch die Vorgabe vieler Druckereien, den AGB-Text in Hellgrau abzudrucken, sorgt nicht für gute Lesbarkeit. Sicher - die helle Farbe verhindert, dass der Text der AGB auf die Vorderseite durchscheint. Sie verhindert aber auch, dass der Kunde den Text richtig lesen kann. Es ist somit höchst zweifelhaft, ob hellgraue AGB die Anforderungen der Rechtsprechung erfüllen.

Tipp für Ihre AGB: Dunkle Farbe wählen!

Drucken Sie Ihre AGB in Dunkelgrau oder Schwarz. Nehmen Sie notfalls dickeres Papier, um ein Durchscheinen zu vermeiden. Oder - und das ist die elegantere Variante - drucken Sie Ihre AGB auf einen separaten Bogen, den Sie nur mit verschicken, wenn es nötig ist.

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3. Der Vertragsschluss in den Beispiel-AGB  war längst vorbei

Ganz abgesehen von den formalen Mängeln waren die AGB des besagten
Versenders ohnehin nicht wirksam. Sie kamen nämlich erst mit dem
Lieferschein und damit nach Vertragsschluss. Damit die AGB aber überhaupt wirksam werden können, muss der Kunde sie spätestens bei Vertragsabschluss erhalten.

Tipp für Ihre AGB:
die AGB rechtzeitig mitschicken!

Es reicht nicht, die AGB auf einer Eintrittskarte, Rechnung, einem Liefer-
oder Fahrschein abzudrucken. Sie gehören gleich ins Angebot oder auf
die Auftragsbestätigung.