Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, Termine in die Mittagszeit zu legen. Damit Ihr Unternehmen einen professionellen und gastfreundlichen Eindruck hinterlässt, sollten Sie Ihre Gäste entsprechend bei einem Geschäftsessen bewirten. Einen Termin um 12 Uhr anzusetzen und den Gast um 14:30 Uhr unbewirtet zu „entlassen“, ist unhöflich. Reichen Sie zumindest ein paar Häppchen – oder vermeiden Sie Mittagstermine.
Wenn Sie gemeinsam mit den Gästen zu Mittag essen, sollte das nicht länger als 1,5 Stunden dauern. Bei so einem Geschäftsessen oder „Lunch“ geht es in erster Linie darum, den Gast nicht hungrig zu verabschieden. Es gibt oft nur einen Gang, also die Hauptspeise. Um die Abwicklung des Geschäftsessens zu beschleunigen, können Gerichte vorbestellt werden, entweder in der Kantine oder in einem Lokal, das Ihnen bekannt ist.
Geschäftsessen zur Mittagszeit
Ein Geschäftsessen zur Mittagszeit dient nicht in erster Linie dem Sattwerden, was das hauptsächliche Kriterium eines Essens ist, sondern sein eigentlicher Sinn besteht darin, geschäftliche Angelegenheiten in entspannter Atmosphäre zu besprechen. Diese Art von Essen bedarf einer aufwändigeren Vorbereitung als das Geschäftsessen/der Lunch und dauert etwa 1,5 bis drei Stunden. Reservieren Sie rechtzeitig einen Tisch.
Zu einem mittäglichen Geschäftsessen ist es normal, wenn Sie und die Gäste sich mehrere Gänge inklusive des anschließenden Kaffees gönnen. Bei einem „normalen“ Lunch – wie oben beschrieben – bleibt es häufig nur bei einer Hauptspeise.
So entscheiden Sie sich bei einem Geschäftsessen für das richtige Restaurant
Es gibt Lokale, die ein angenehmes Ambiente haben und deren Küche ausgezeichnet ist, die aber wegen ihrer räumlichen Aufteilung für ein
Geschäftsessen nicht infrage kommen. Wählen Sie für ein Geschäftsessen ein Restaurant, dessen Tische weit genug auseinander stehen oder wo es einen Tisch gibt, der sich etwas abseits der anderen befindet. Abgetrennte Räume isolieren und sollten nur dann gewählt werden, wenn von vornherein vertrauliche Themen auf der Tagesordnung stehen.
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