Zu viel Arbeit? Mini-Jobs schaffen Abhilfe


Wenn Ihnen die Arbeit über den Kopf wächst, könnte das zum einen daran liegen, dass Sie sich besser organisieren müssen. Es kann aber auch sein, dass Sie bei bester Organisation mit Ihren zeitlichen Kapazitäten am Anschlag sind, weil Sie immer mehr Aufgaben bewältigen müssen.

Wenn Ihr Chef bisher Ihren Ruf nach einer Bürohilfe, die Ihnen stundenweise aushilft, nicht hören wollte, haben Sie jetzt vielleicht bessere Chancen.

Der Grund: Zum 1. April 2003 treten die ersten Reformen im Rahmen des „Hartz-Gesetzes“ in Kraft. Die neuen Mini-Jobs machen für Unternehmer vieles einfacher. Aus der 325-Euro-Grenze für Nebenjobs wird jetzt die 400-Euro-Grenze.

Hier ein paar Argumentationshilfen für Sie bei Ihrem nächsten Gespräch mit Ihrem Chef:

  • Bei den neuen Mini-Jobs muss nicht mehr auf die 15-Stunden- Grenze geachtet werden. In Zukunft können 400-Euro-Kräfte flexibel und passend zu den Anforderungen des Unternehmens beschäftigt werden. Lediglich die 400-Euro-Grenze im Monat muss penibel eingehalten werden.

    Für die Höhe des Stundenlohns gibt es weder nach unten noch nach oben Beschränkungen. Nach unten deswegen nicht, weil eine Überschreitung der 15-Stunden- Grenze dafür unerheblich ist.

    Nach oben deshalb nicht, weil die lohnsteuerrechtliche Beschränkung von Stundenlöhnen keine Voraussetzung mehr für die Pauschalbesteuerung ist.

  • Jeder Arbeitnehmer darf neben seinem Hauptjob eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Die ist dann versicherungsfrei.

  • Die Abrechnung der 400-Euro- Jobs erfordert weniger Bürokratie. Es gibt jetzt ein einheitliches Verfahren.

    Allein zuständig für geringfügig Beschäftigte ist die Bundesknappschaft in Bochum oder Cottbus. Ihr Chef braucht sich beim geringfügig Beschäftigten nur erkundigen, ob er pflichtversichert ist. Bei privat versicherten Arbeitnehmern, muss Ihr Chef keine Krankenversicherung zahlen.

    Abgeführt wird für die Sozialversicherung ein Pauschalbeitrag in Höhe von 23 %. Davon sind 11 % für die Krankenkasse gedacht und 12 % für die Rentenversicherung. Um die Verteilung braucht der Arbeitgeber sich keine Gedanken zu machen, die wird von der Knappschaft durchgeführt.

    Auch die Lohnsteuer wird auf den gleichen Formularen, wie sie für die Sozialversicherung vorgesehen sind, vermerkt und von der Bundesknappschaft abgewickelt. Alles in allem fällt für geringfügig Beschäftigte ein pauschaler Satz von 25 % an. Darin sind Sozialversicherung und Lohnsteuer enthalten.

  • Sparen kann Ihr Chef auch noch. Wenn er sich vom geringfügig Beschäftigten eine Lohnsteuerkarte vorlegen lässt, entfällt ein Beitragsanteil von 2 % für die Abgabe an die Knappschaft.

Fazit:

Wagen Sie in den nächsten Wochen einen Vorstoß bei Ihrem Chef und fragen Sie ihn, ob er Ihnen eine Sekretariatsassistenz im „Mini-Job-Format“ zur Seite stellt. Legen Sie ihm die Vorteile am besten schriftlich dar: Welche qualifizierten Aufgaben können Sie jetzt für ihn oder sie mit übernehmen? Wenn möglich ganz konkret: Was spart er oder sie sich dadurch in Euro und Cent ein? 

 

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