Protokoll schreiben: So bauen Sie ein Protokoll in 5 Schritten formal richtig auf


... auch zehnjährige Firmenjubiläen zur Ausnahme geworden.

Wenn Sie erfahren, dass ein Unternehmen, zu dem Ihre Firma eine Geschäftsbeziehung hat, ein Jubiläum feiert, sollte jemand aus Ihrem Unternehmen gratulieren - egal ob Sie eingeladen sind oder nicht.

Denn durch Ihre Glückwünsche zum Firmenjubiläum können Sie nebenbei Kontakte auffrischen oder vielleicht sogar vertiefen. Bei einer engen Geschäftsbeziehung ist es selbstverständlich, dass Ihr Unternehmen Glückwünsche sendet.

Mein Tipp: Viele Industrie- und Handelskammern stellen kostenlose Jubiläumslisten zur Verfügung. Vielleicht ergibt sich so sogar ein ganz neuer Kontakt zu einem Unternehmen in Ihrer Nähe.

Glückwünsche zum Firmenjubiläum per Karte sind tabu

Denken Sie bitte erst gar nicht darüber nach, eine Karte zu schreiben, auch wenn es einfacher wäre. Wählen Sie einen neutralen Briefbogen, einen Repräsentationsbogen oder die zweite Seite Ihres Briefpapiers, auf der keine Kontoverbindungen stehen.

An wen adressieren Sie Ihre Glückwünsche zum Firmenjubiläum?

Schicken Sie Ihre Glückwünsche an die Geschäftsleitung und nennen Sie sie namentlich. Der Brief muss nicht mit dem Vermerk "persönlich" adressiert werden. Es steht ja nichts Vertrauliches in Ihren Glückwünschen.

Gehören drei oder mehrere Personen zur Geschäftsführung, richten Sie Ihre Glückwünsche zum Firmenjubiläum an den Sprecher oder den Vorstandsvorsitzenden.

Mein Tipp: Angenommen, Ihr Chef unterhält beste Kontakte zum Einkaufsleiter, aber der Geschäftsführer oder die Vorstandsmitglieder sind ihm nicht persönlich bekannt. In solch einem Fall ist es sinnvoll, auch dem Einkaufsleiter Ihre Glückwünsche zum Firmenjubiläum zu senden und nicht nur der Geschäftsleitung.

Glückwünsche zum Firmenjubiläum: Was Sie nicht schreiben sollten

Auch bei Glückwünschen zum Firmenjubiläum gibt es ein paar Floskeln, auf die Sie unbedingt verzichten sollten.

So nicht:
"Gern nehme ich diesen besonderen Tag zum Anlass, Ihnen ganz herzlich ..."
Das ist drum herumgeredet und klingt schwülstig. Sagen Sie doch einfach, worum es in Ihren Glückwünschen geht.

Daher besser so:
"Ich gratuliere Ihnen herzlich zu ..."

So nicht:
"Ich möchte Ihnen zu Ihrem großartigen Unternehmen gratulieren."
Nur "möchten"? Tun Sie es! Und: übertreiben Sie es nicht mit "großartig".

Besser wäre:
"Herzlichen Glückwunsch zu einem so erfolgreichen Unternehmen!"

So nicht:
"Ich wünsche Ihnen auch für de Zukunft alles Gute und viel Erfolg."
Dieser Satz ist einfach nur langweilig und gehört maximal in eine Absage auf eine Bewerbung.

Besser:
"Auf Sie und viele weitere erfolgreiche Jahre!"

Sekada-Tipp: Wenn es sich z. B. um ein rundes Jubiläum handelt, recherchieren Sie doch was damals in der Welt so los war. Vielleicht finden Sie ja ein paar wirklich bemerkenswerte Ereignisse. Fügen Sie dann den Grund des Jubiläums einfach mit in diese Liste ein als wenn es das selbstverständlichste von der Welt wäre. Schon haben Sie einen originellen Einstieg für Ihre Glückwünsche zum Firmenjubiläum und der Empfänger sieht, dass sich wirklich Gedanken und Mühe gemacht haben.

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Weitere wichtige Informationen und zahlreiche Musterbriefefinden Sie außerdem im Praxis-Handbuch Glückwünsche und Gratulationen von Sekada Daily.


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Für ein Protokoll gibt es keine allgemein gültigen DIN-Normen. Für den Aufbau eines Protokolls, den Protokollrahmen, existieren aber dennoch verbindliche Regeln.

1. Protokoll-Überschrift

Schreiben Sie, welches Ereignis Sie protokollieren. Schreiben Sie in Ihr Protokoll auch die Art des Ereignisses (Sitzung, Seminar, Vertragsverhandlung usw.) sowie Ort, Datum und Uhrzeit.

2. Namen der Teilnehmer in das Protokoll schreiben

Schreiben Sie in das Protokoll die Teilnehmer der Veranstaltung mit Namen und Titel, wenn nötig auch mit Position und Funktion. Listen Sie gegebenenfalls weitere Personen auf, die zwar nicht anwesend sind, aber das Protokoll erhalten sollen. Alternativ können Sie auch eine Kopie der Teilnehmerliste dem Protokoll beifügen.

3. Protokoll-Inhalt

Üblicherweise werden Protokolle als Ergebnisprotokolle verfasst. Halten Sie je nach Zielsetzung Beschlüsse, Ergebnisse, Ideen, Befunde und Positionen in dem Protokoll fest. Gliedern Sie das Protokoll entweder nach Tagesordnungspunkten (TOP) oder nach Wichtigkeit.

Sinnvoll ist beispielsweise folgende Protokoll-Struktur beim Schreiben eines Protokolls:

  • Was ist Fakt? Eine kurze Erläuterung zu Zweck und Ziel des TOPs.
  • Bearbeitung des TOPs, wie beispielsweise Stoffsammlung, Diskussion.
  • Ergebnisse, daraus resultierende Aufgaben mit Zuständigkeit und Zielterminen.

Folgende Informationen dürfen auf keinen Fall beim Schreiben eines Protokolls fehlen:

  • die Ergebnisse zu den einzelnen Besprechungspunkten
  • die konkreten Erledigungstermine für jeden einzelnen Punkt und die jeweils dafür Verantwortlichen (Wer macht was bis wann?)
  • ein Termin für die Folgebesprechung – falls notwendig

Heben Sie sie zur besseren Übersicht des Protokolls am besten mit Fettdruck hervor.

Diese Informationen sind in einem Ergebnisprotokoll überflüssig:

Ein Protokoll zu schreiben heißt auch, Informationen auszuwählen, zu komprimieren und zusammenzufassen. Nicht in ein zeitgemäßes Protokoll gehört in der Regel alles, was nicht konkret der Ergebnissicherung dient,
wie beispielsweise

  • selbstverständliche Bestandteile einer Besprechung oder des Ablaufs ("Herr Müller begrüßt die Mitarbeiter"),
  • nicht zum Thema oder zum TOP gehörende Punkte/Inhalte,
  • Zwischenäußerungen, die keine Auswirkungen auf das Ergebnis haben,
  • Äußerungen, die keine Zustimmung finden und nicht weiter diskutiert werden,
  • Diskussionen, aus denen keine Aufgabe abgeleitet wird.

 

4. Wie wird das Protokoll unterschrieben

Unterschreiben Sie das Protokoll mit Orts- und Datumsangabe. Lassen Sie, wenn nötig, Platz im Protokoll für die Unterschriften der weiteren Verantwortlichen, zum Beispiel dem Sitzungsleiter. Falls Sie das Protokoll – ohne Originalunterschriften – elektronisch versenden: Bewahren Sie ein Originalprotokoll mit den Unterschriften der Verantwortlichen in Ihrer Ablage auf.

5. Anlagen zum Protokoll

Verweisen Sie auf die Anlagen, die zum Protokoll gehören und zusammen mit dem Protokoll verschickt werden.