Kennen Sie die Sicherheitsstufe Ihres Aktenvernichters nach DIN 32757?


In vielen Unternehmen gibt es Dokumente und Informationen, die nicht für Dritte gedacht sind und deren Inhalt dem Datenschutz unterliegt. Nicht nur in großen Konzernen, sondern zum Beispiel auch in Arztpraxen ist es wichtig, dass Informationen so vernichtet werden, dass sie nicht wiederhergestellt werden können.

Dabei geht es nicht immer nur um ganze Aktenberge – oft genügt schon
der Inhalt einer unsauberen Kopie, die achtlos weggeworfen wurde, um mächtigen Ärger heraufzubeschwören. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und achten Sie beim Kauf von Aktenvernichtern auf die einzelnen
Sicherheitsstufen:

Die Datensicherheit eines Aktenvernichters wird in Deutschland nach den fünf Sicherheitsstufen der DIN 32757 bewertet. Wenn in Ihrem Unternehmen sensible Daten anfallen, sollten Sie mindestens einen Aktenvernichter der Stufe drei besitzen.

Diese fünf Sicherheitsstufen sind wie folgt festgelegt:

Sicherheitsstufe 1: 


Streifenbreite ≤ 12 mm (Streifenschnitt)
- empfohlen für allgemeines Schriftgut
Sicherheitsstufe 2: Streifenbreite ≤ 6 mm (Streifenschnitt)
- empfohlen für internes, nicht besonders vertrauliches
Schriftgut 
Sicherheitsstufe 3:  Streifenbreite ≤ 2 mm, Fläche ≤ 594 mm² (Streifenschnitt)
oder
Partikelbreite ≤ 4 mm
Partikellänge ≤ 80 mm (Cross Cut) oder
Partikelfläche ≤ 320 mm² (Cross Cut)
- empfohlen für vertrauliches Schriftgut 
Sicherheitsstufe 4:  Partikelbreite ≤ 2 mm, Partikellänge ≤ 15 mm (Cross Cut)
oder
Partikelfläche ≤ 30 mm² (Cross Cut)
- empfohlen für geheim zu haltendes Schriftgut 
Sicherheitsstufe 5: Partikelbreite ≤ 0,8 mm, Partikellänge ≤ 13 mm (Cross Cut)
oder
Partikelfläche ≤ 10 mm² (Cross Cut)
- maximale Sicherheitsanforderungen

Achtung: Einige dieser Aktenvernichter sind auch für die Vernichtung von
CDs oder DVDs als geeignet gekennzeichnet. Aber auch wenn es höchst unwahrscheinlich ist, dass ein derart entsorgter Datenträger wiederhergestellt werden kann, so ist eine vollständige Sicherheit nur dadurch gegeben, dass diese Datenträger entweder eingeschmolzen, verätzt oder verbrannt werden.