Neue Rechtschreibung: Sind Sie fit? (Dezember 2004)


Sind Sie bereits mit den neuen Kommaregeln vertraut? Hier ein kleiner Test für Sie.

Wo steht in den nachfolgenden Sätzen ein Komma?

1. Morgen liefern wir aus und am Dienstag erfolgt die Einweisung der Mitarbeiter.

2. Wir bitten Sie uns wieder rechtzeitig zu informieren.

3. Ich rate ihm zu helfen.

4. Wir bitten darum die Arbeitszeit genau einzuhalten.

 

 

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Auflösung:
Lösung 1:
Morgen liefern wir aus und am Dienstag erfolgt die Einweisung der Mitarbeiter. Begründung: Das Komma vor „und“ bzw. „oder“ ist nicht mehr vorgeschrieben, wenn zwei vollständige Hauptsätze mit einem dieser Wörter verbunden sind.
Lösung 2:
Wir bitten Sie uns wieder rechtzeitig zu informieren. Begründung: Das Komma in Infinitiv- und Partizipgruppen wird in der Regel weggelassen.
Lösung 3:
Ich rate, ihm zu helfen. Oder: Ich rate ihm, zu helfen. Begründung: Um die Gliederung des Satzes zu verdeutlichen oder um Missverständnisse zu vermeiden, sollte das Komma gesetzt werden.
Lösung 4:Wir bitten darum, die Arbeitszeit genau einzuhalten. Begründung: Das Komma muss gesetzt werden, wenn die Infinitiv- oder Partizipgruppe durch ein hinweisendes Wort angekündigt wird – auf die Wortgruppe kann auch nachträglich Bezug genommen werden.