Muss man Unterschriftenkürzel verwenden?


Jetzt sollen die Kürzel wieder entfallen mit der Begründung, dass der Unterzeichner sowieso seine Funktion unter seinen Namen schreibt, woran der externe Geschäftspartner sofort erkennen könne, welche Unterschriftsberechtigung dieser hat. Somit wären die Kürzel ,i. A.‘ und ,i. V.‘ überflüssig. Aber das ist doch nicht in Ordnung, oder? 

Zum Beispiel: 

1 - Anja Muster Leiterin Personal 

2 - Max Müller Personalreferent 

Es ist jetzt leider ein völliges Durcheinander entstanden, weil einige Mitarbeiter weiterhin diese Kürzel benutzen, andere wiederum nicht. 

So entsteht kein einheitliches Bild nach draußen. Können Sie mir hier bitte kompetent weiterhelfen: Wo sind die Unterschriftenkürzel ,i. A.‘ und ,i. V.‘ verbindlich geregelt?“ 

Chefredakteurin Nadine Effert: „Es gibt keine verbindlichen Vorschriften“ Die Verwendung von „i. A.“ und „i. V.“ kann jedes Unternehmen regeln, wie es möchte. Ich gebe viele Korrespondenzseminare und habe viele Kunden, die auf eine Unterschriftenregelung verzichten. 

Also beachten Sie diese „Regel“: Wenn das Unternehmen Kürzel wünscht, dann muss die jeder verwenden. Wenn Ihr Unternehmen auf Unterschriftenkürzel verzichten möchte, dann ist das okay. 

Allerdings lautet meine Empfehlung: Ich würde Unterschriftenkürzel für ein Unternehmen empfehlen. Sie sorgen für Klarheit und Sicherheit.