Leserinnen fragen: Wie lautet die Mehrzahl von Lkw und AGB?


Diese Frage stellte mir Vorstandssekretärin Tanja R. in der Redaktionssprechstunde: „Mir kommt es immer ein bisschen komisch vor, wenn ich ,Lkws’ oder ,AGBs’ schreibe. Schließlich lautet die Mehrzahl in ausgeschriebener Form ja nicht ,Lastwagens’ und ,Allgemeine Geschäftsbedingungens’.

Ist das ,s’ am Ende der Abkürzung richtig oder falsch?“

Die Antwort : Das „s“ am Ende ist sicher etwas gewöhnungsbedürftig. Aber es ist korrekt. Gesetzt wird es üblicherweise bei Abkürzungen, die als solche ausgesprochen werden, und zwar immer dann, wenn ohne „s“ eine Verwechslung mit der Einzahl möglich wäre.

Beispiel Lkw: Weil es sich hier um ein männliches Substantiv in der Einzahl („der Lkw“) handelt, brauchen Sie das ,s’ nicht unbedingt anzuhängen. Wenn Sie „die Lkw“ schreiben, ist ohnehin klar, dass mehrere Lastkraftwagen gemeint sind. Es ist aber auch nicht verkehrt, ein ,s’ zur Verdeutlichung anzuhängen. Falsch wäre dagegen „die Lkwen“. Dasselbe gilt für Substantive sächlichen Geschlechts.

Weitere Beispiele: der Pkw – die Pkw oder die Pkws (Personenkraftwagen), das AKW – die AKW oder die AKWs (Atomkraftwerk/e)

Beispiel AGB: Bei den Geschäftsbedingungen handelt es sich um ein weibliches Substantiv. Wenn Sie nur „die AGB“ schreiben würden, wüsste kein Mensch, ob Sie damit nur eine Geschäftsbedingung meinen oder mehrere.

Beachten Sie: Bei abgekürzten weiblichen Substantiven wird daher in der Mehrzahl zur Verdeutlichung immer ein ,s’ an die Abkürzung angehängt.

Weitere Beispiele: die GmbH – die GmbHs (Gesellschaft/en mit beschränkter Haftung), die AG – die AGs (Aktiengesellschaft/en)

Meine Empfehlung: Verwenden Sie zur Verdeutlichung ein „s“ für den Plural, es sei denn, die Abkürzung endet ohnehin auf diesen Buchstaben.

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