Leserfrage: Ich bin unsicher, wann ich Verben getrennt und wann zusammenschreibe



Zwar wurde das Thema schon in Office Korrespondenz aktuell aufgegriffen, trotzdem habe ich folgende Unsicherheit: Schreibt man im Beispiel unten „zusammenlebender“ beziehungsweise „getrenntlebender“ zusammen oder
getrennt?

... sowohl auf das Sorgerecht zusammen lebender als auch getrennt lebender Elternteile Anwendung findet ...


Nach den Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung schreiben Sie Verben mit dem Teilwort „zusammen-“ dann getrennt, wenn „zusammen“ im Sinne von „gemeinsam“ oder „gleichzeitig“ benutzt wird.


Beispiel:
Wenn es möglich ist, wollen wir zusammen (gemeinsam) kommen.

Immer getrennt schreibt man „zusammen“ in Verbindung mit „sein“.

 

In allen anderen Fällen schreiben Sie Verben mit dem Teilwort „zusammen“ immer zusammen. In Ihrem Fall ist „zusammenlebend“ korrekt, da „zusammen“ eine Vereinigung ausdrückt.

Verben in Verbindung mit Partizipien schreiben Sie in der Regel getrennt, wenn der erste Bestandteil das Partizip ist. Man schreibt also „getrennt lebend“.

 

Weitere Tipps zum Thema 'Verben getrennt oder zusammen schreiben' finden Sie in Office Korrespondenz aktuell