Grammatik: Hätten Sie es gewusst? (Juni 2006)


Für welche der folgenden kursiv geschriebenen sprachlichen Versionen würden Sie sich entscheiden?

1. Er übergab die Unterlagen dem Prokurist oder Prokuristen.

2. Unser jüngstes Schreiben betreffend den Vertragsbruch oder des Vertragsbruchs ...

3. Nach dem Regen hat oder ist die Wiese rasch wieder abgetrocknet.

 

Weitere Tipps zum Thema 'Grammatik' finden Sie in Assistenz & Sekretariat inside

Auflösung:
Lösung 1: Prokuristen Begründung: Das Hauptwort Prokurist erhält – außer im Werfall – die Endung -en. In der Anschrift ist jedoch auch die ungebeugte Form Prokurist zulässig: (An) Herrn Prokurist Kurt Meyer.
Lösung 2: den Vertragsbruch. Begründung: Das Wort, das von betreffend abhängt, steht im Wen- Fall.
Lösung 3: hat und ist. Beides ist richtig. Begründung: Beide Versionen werden vom Duden als korrekt angesehen.