Unterschrift in Briefen: Was ist richtig?


Vor einiger Zeit landete die folgende Frage einer Leserin in unserer Redaktion: "Ich bin mir nicht ganz sicher: Werden bei einer maschinenschriftlichen Wiederholung der Unterschrift in einem Brief Vor- und Zuname vollständig ausgeschrieben? Oder genügt es, wenn ich den Vornamen nur abkürze, vor allem dann, wenn ich meinen Vornamen auch handschriftlich mit nur einem Buchstaben abkürze?"

Die Antwort auf die Frage habe ich in Assistenz & Sekretariat inside gefunden:

Bei der maschinenschriftlichen Wiederholung der Unterschrift sollten Sie Vor- und Nachnamen immer vollständig ausschreiben. Das gilt auch dann, wenn Sie oder Ihr Chef den Vornamen in Ihrer handschriftlichen Unterschrift nur abkürzen oder gar nicht schreiben, was nicht empfehlenswert ist.

Denn: Höflicher ist es immer, auch handschriftlich mit vollständigem Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Damit zeigen Sie dem Empfänger, dass Sie ihm die nötige Wertschätzung entgegenbringen. Eine Unterschrift allein mit "Richter" oder "S. Schröder" wirkt leicht ruppig und unhöflich.

Außerdem: Wenn Ihr vollständiger Name nirgendwo sonst auf dem Briefbogen auftaucht, kann ein Empfänger, der Sie nicht persönlich kennt, nicht einmal anhand Ihrer Unterschrift identifizieren, ob Sie eine Frau oder ein Mann sind. Dann kann es leicht passieren, dass eine Sonja Richter in der Folgekorrespondenz mit Herr Richter angesprochen wird. Dem Schreiber des Briefes kann man das nicht einmal verübeln.