Unterscheiden Sie zwischen korrekten und unhöflichen Abkürzungen




Mit Abkürzungen mindern Sie die Leserfreundlichkeit von Briefen. Oft leidet sogar die Verständlichkeit, da einige Ihnen bekannte Abkürzungen dem Empfänger Ihres Briefs möglicherweise völlig unbekannt sind.

Außerdem: Abkürzungen wirken unhöflich. Sie signalisieren damit, dass Sie sich für den Empfänger nicht die Zeit nehmen, Wörter auszuschreiben. Typische Abkürzungen, die zwar immer wieder benutzt werden, von denen Sie aber die Finger lassen sollten:

 

  • Abt. Abteilung
  • d. J. dieses Jahres
  • d. M. dieses Monats
  • dgl. dergleichen
  •  Dtzd. Dutzend
  • einschl. einschließlich
  • evtl. eventuell
  • ggf. gegebenenfalls
  • höfl. höflich
  • lfd. laufend/e
  • lt. laut
  • MfG Mit freundlichen Grüßen
  • m. E. meines Erachtens
  • Stck. Stück
  • o. a. oben angegeben
  • o. e. oben erwähnt
  • o. g. oben genannt
  • v. vom
  • vgl. vergleiche
  • zz. zurzeit
  • zzgl. zuzüglich

 

Beachten Sie: Verwenden Sie auch in Ihren E-Mails keine Abkürzungen. Diese gelten auch dort als unhöflich. Sollten Sie trotzdem eine Abkürzung benutzen wollen, dann beachten Sie, dass zwischen den Buchstaben einer Abkürzung immer ein Leerschritt steht. Es handelt sich ja um zwei Wörter. Verwenden Sie nur Abkürzungen, die allgemeinverständlich sind.

Mit diesen Abkürzungen machen Sie nichts falsch

Anders sieht es bei Abkürzungen aus, die wie selbstständige Wörter behandelt oder buchstäblich gesprochen werden. Sie enthalten weder Punkt noch Komma und werden deshalb ohne Leerschritt geschrieben.

 

Beispiele

  • AG Aktiengesellschaft
  • HGB Handelsgesetzbuch
  • DIN Deutsche Industrie-Norm
  • EG Europäische Gemeinschaft
  • Pkw Personenkraftwagen
  • USA United States of America

Es spricht nichts dagegen, die zuletzt aufgeführten Abkürzungen zu verwenden, die mittlerweile Einzug in den täglichen Sprachgebrauch gehalten haben. Niemand würde mehr sagen: „Ich fliege nächste Woche in die United States of America.“

 

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