Gratulation zum Mitarbeiterjubiläum


Das Schreiben von Glückwünschen und Gratulationen an Ihre Geschäftspartner ist nicht immer einfach. Wie finden Sie die richtigen Worte, die nicht zu persönlich aber auch nicht zu kühl und geschäftlich klingen?

Die Lösung: Der Praxis-Ratgeber: "Glückwünsche und Gratulationen"- Der Ratgeber enthält nicht nur wichtige Tipps, tolle Formulierungsbeispiele und schöne Zitate, sondern auch 73 perfekt vorformulierte Musterbriefe für jeden Sekretariats-Anlass: Von Geburt, Geburtstag, Geschäftseröffnung, über Hochzeit und Jubiläum bis zur Zusammenarbeit! Sichern Sie sich jetzt die kreativen und stilvollen Ideen für Ihre Glückwunschschreiben!

Welches Papier ist das richtige für eine Gratulation zum Mitarbeiterjubiläum?

Für eine Gratulation zum Mitarbeiterjubiläum ist das normale Geschäftspapier ungeeignet. Sie haben sicherlich einen Repräsentationsbogen, den Sie für solche Gelegenheiten verwenden. Wenn Sie einem Kollegen oder Ihrem Chef zum Mitarbeiterjubiläum gratulieren, können Sie allerdings nicht zum Papier der Firma greifen.

Entscheiden Sie sich in diesem Fall für einen neutralen, hochwertigen weißen oder beigefarbenen Briefbogen mit Wasserzeichen. Von Karten sollten Sie die Finger lassen; das wirkt unpassend. Und Witzkarten sind erst recht ungeeignet, denn: Gehen Sie davon aus, dass das Mitarbeiterjubiläum für den Jubilar eine wichtige Angelegenheit ist.

Sollte eine Gratulation zum Mitarbeiterjubiläum handgeschrieben sein?

Natürlich ist ein handgeschriebener Brief besonders schön und persönlich. Doch in der Praxis ist das kaum zu bewerkstelligen. Ausnahme: Sie gratulieren Ihrem Chef oder einem Kollegen und müssen nicht zig Gratulationen zum Mitarbeiterjubiläum jährlich verschicken.

Und: Wenn Ihr Chef einem Mitarbeiter gratulieren möchte, ist ein handgeschriebener Brief für den Kollegen sicher das Tüpfelchen auf dem i.

Die richtige Unterschrift

Dass die Gratulation zum Mitarbeiterjubiläum persönlich unterschrieben wird, versteht sich von selbst. Denken Sie bitte daran, den vollständigen Namen des Unterschreibers mit dem PC zu ergänzen. Nur dann weiß der Empfänger sicher, wer ihm geschrieben hat. Ausnahme: Die Unterschrift ist so deutlich oder bekannt, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind und der Empfänger nicht raten muss.