Einladungsschreiben: Wenn Ihre Gäste selbst zahlen sollen


Wenn Sie eine Mitarbeiterfeier organisieren oder das Rahmenprogramm rund um einen Kongress, dann ist es nicht immer so, dass Ihr Unternehmen für alle Kosten der Bewirtung aufkommt. Wie aber sagen Sie Ihren Gästen, dass beispielsweise das Abendessen und die Getränke übernommen werden, nicht aber die Drinks danach?

Machen Sie schon in der Einladung deutlich, welche Kosten übernommen werden und was der Gast selbst zu zahlen hat.

Zum Beispiel:

„Die Geschäftsleitung der Wagner GmbH freut sich, auch Sie als Gast beim diesjährigen Mitarbeiterfest begrüßen zu können. Zu allen Speisen und alkoholfreien Getränken sind Sie an diesem Abend herzlich eingeladen.“

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„Schön, dass Sie mein Gast sein werden. Alle Speisen und Getränke, die im Restaurant ,Lukull’ gereicht werden, gehen selbstverständlich auf meine Rechnung.“

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„Zu allen Speisen sind Sie an diesem Tag herzlich eingeladen.“

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„Betrachten Sie sich heute als Gast der Ammerhoff Unternehmensgruppe, und genießen Sie die vorbereiteten Köstlichkeiten.“

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„Bis Mitternacht sind Sie zu allen Speisen und Getränken eingeladen.“

Mit einer klaren Regelung geben Sie nicht nur dem Servicepersonal eine klare Linie an die Hand. Sie können zudem bei Bestellungen einen kleinen Hinweis darauf geben, dass die Bestellung selbst gezahlt werden muss. Sie vermeiden unter den Gästen Spekulationen darüber, wer was zahlt.

Hinweis:

Sollten Sie als Gast unsicher sein, ob Sie eingeladen sind oder nicht, fragen Sie beim Verlassen der Veranstaltung immer nach der Rechnung. Schließlich möchten Sie nicht als Zechpreller dastehen. Wenn man Ihnen dann sagt, dass Sie eingeladen sind – umso besser.

 

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