Wie Sie in Ihren Geschäftsbriefen beide Geschlechter korrekt ansprechen


Immer wieder rufen Leserinnen in der Redaktionssprechstunde von Assistenz & Sekretariat inside an oder fragen per E-Mail, welche Schreibweise korrekt sei, wenn sie in einem Geschäftsbrief Männer und Frauen gleichzeitig ansprechen wollen. Deshalb an dieser Stelle noch einmal genauere Informationen dazu.

Die höflichste und klarste Variante ist die explizite Nennung beider Geschlechter im Geschäftsbrief, also zum Beispiel: Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter oder Liebe Leserinnen und Leser.

Diese Schreibweise eignet sich sehr gut für die Anrede in einem Geschäftsbrief oder Rundschreiben. Es ist jedoch unmöglich, sie über einen längeren Text hinweg durchzuziehen, weil die Lesbarkeit sehr darunter leidet.

Der Schrägstrich für die Anrede beider Geschlechter im Geschäftsbrief

Die Schreibweise mit Schrägstrich und Bindestrich ist erlaubt. Sie schreiben in Ihren Geschäftsbriefen also Mitarbeiter/-innen, Politiker/-innen oder Leser/-innen.

Der Nachteil: Diese Schreibweise ist nur dann möglich, wenn sich die Wörter ausschließlich in der Endung unterscheiden. Wollen Sie aber in Ihrem Geschäftsbrief zum Beispiel einen Rechtsanwalt und eine Rechtsanwältin oder einen Arzt und eine Ärztin ansprechen, funktioniert diese Regel schon nicht mehr. Außerdem wirkt diese Anrede wenig persönlich.

Vorsicht, dieser Fehler wird häufig gemacht (und ist gerade in Geschäftsbriefen zu vermeiden): Schreibung ohne Auslassungsstrich, also zum Beispiel: Mitarbeiter/innen. Diese Schreibweise ist nach Duden falsch!

Die Klammer für die Anrede beider Geschlechter in einem Geschäftsbrief: Auch durch das Einfügen einer Klammer können Sie verdeutlichen, dass Sie beide Geschlechter mit Ihrem Geschäftsbrief ansprechen wollen, zum Beispiel Leser(in), Kolleg(inn)en. Aber auch das funktioniert leider nicht bei allen Wörtern (s. Arzt/Ärztin).

Achtung! Vermeiden Sie in Geschäftsbriefen unbedingt Wörter mit einem großen I im Wortinnern (Binnen-I). Beispiel: MitarbeiterInnen. Diese sind nach den Rechtschreibregeln nicht erlaubt – und wären in einem Geschäftsbrief ein wenig peinlich.

Obwohl sie erlaubt sind, sind die Schrägstrich- und Klammerversionen nicht die glücklichsten Varianten, weil zwar die Lesbarkeit eines Textes oder Geschäftsbriefs im Vergleich zur expliziten Nennung beider Geschlechter verbessert wird, aber immer noch nicht optimal ist. Wichtig: Entscheiden Sie sich immer nur für eine Variante im Text oder Geschäftsbrief und mischen Sie die Versionen nicht.
 
Beachten Sie: Nach Duden sind ausschließlich die folgenden Formen korrekt:

  1. Die explizite Doppelnennung: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  2. Die Schreibweise mit Schräg- und Bindestrich: Mitarbeiter/-innen
  3. Die Schreibweise mit Klammern: Mitarbeiter(innen)

Wenn Sie die Probleme mit der Anrede beider Geschlechter in einem längeren Text oder Geschäftsbrief generell umgehen wollen, können Sie zu Beginn des Textes darauf hinweisen, dass Sie zugunsten der Leserlichkeit nur ein Geschlecht ansprechen.

Zum Beispiel:Im Sinne der guten Lesbarkeit des folgenden Textes wird
nur die männliche Form „Mitarbeiter“ verwendet. Es sollen aber ausdrücklich auch alle Mitarbeiterinnen angesprochen werden.

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