So schreiben Sie Adelige an


Bereits 1919 wurden mit der Weimarer Verfassung alle Privilegien des Adels und auch die Titel abgeschafft. Ehemalige Adelsbezeichnungen sind heute laut Gesetz ein Teil des Familiennamens. Deshalb werden sie dem Vornamen nachgestellt (zum Beispiel Herrn Gustav Baron von Wiesenthal). Diese Form ist in jedem Fall richtig.

Gesellschaftlich üblich sind jedoch oft andere Gepflogenheiten. Hier werden immer noch häufig die früheren Titel verwendet. Diesen kurzen Überblick hierzu habe ich in Assistenz & Sekretariat inside gefunden:

AnschriftAnrede
gesetzlich:
Herrn
Peter von Platen

gesellschaftlich:
Herrn
Peter von Platen
gesetzlich:
Sehr geehrter Herr von Platen,


gesellschaftlich:
Sehr geehrter Herr v. Platen,
gesetzlich:
Frau
Barbara Freifrau von Schilling

gesellschaftlich:
Freifrau
Barbara v. Schilling
gesetzlich:
Sehr geehrte Frau Freifrau v. Schilling


gesellschaftlich:
Sehr geehrte Freifrau v. Schilling
oder:
Sehr geehrte Frau v. Schilling
oder (vor allem in Süddeutschland):
Sehr geehrte Frau Baronin Schilling
gesetzlich:
Herrn
Dr. Heinrich Graf von Galen

gesellschaftlich:
Graf
Dr. Heinrich v. Galen
gesetzlich:
Sehr geehrter Herr Dr. Graf von Galen


gesellschaftlich:
Sehr geehrter Dr. Graf v. Galen

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