So reden und schreiben Sie Politiker korrekt an


Regelmäßig stattfindende Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen bescheren uns fast immer auch den Wechsel von Oberbürgermeistern in Großstädten, Bürgermeistern in kleineren Städten, Landräten und Ministern. Viele Sekretärinnen stehen dann vor der Aufgabe, freundliche Gratulationsschreiben zur Ernennung zum Minister oder zur Wahl zum Abgeordneten zu schreiben. Oder Sie sollen einen Brief an einen ehemaligen Minister schicken. Dafür gibt es neben den für die allgemeine Korrespondenz gültigen Empfehlungen noch einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten.

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Verwenden Sie immer „Frau“ und „Herrn“ in einer Politiker-Anschrift

Die Empfängerbezeichnung „Frau“ oder „Herrn“ ist auch für Politiker-Anschriften empfehlenswert. Diese Form der Anschrift wirkt immer höflicher. Außerdem: Schreiben Sie immer „Herrn“ und nicht „Herr“. Denn „Herrn“ ist die Verkürzung von „An den Herrn“ (Akkusativ – 4. Fall), deshalb können Sie nicht einfach auf „Herr“ verkürzen.

Die Empfehlung des SekretärinnenBriefeManagers: Schreiben Sie nie „Fr.“ oder „Hr.“ in einer Politiker-Anschrift. Diese Abkürzungen sind unhöflich und wirken stillos.

Vergessen Sie – auch in einer Politiker-Anschrift – das „Fräulein“

Früher wurden unverheiratete Damen mit „Fräulein“ angesprochen. Diese Bezeichnung sollte nur noch auf ausdrücklichen Wunsch gebraucht werden. Dies kommt noch hin und wieder bei älteren Damen vor, die ihr Leben lang so angeschrieben und angesprochen wurden und sich nicht mehr umgewöhnen möchten. Auch „Fräulein“ sollten Sie in Anrede und  Anschrift nicht etwa mit „Frl.“ abkürzen.

Schreiben Sie in einer Politiker-Adresse nicht mehr „An“

Früher schrieb man beispielsweise „An das Bundesministerium der Finanzen“, „An das Ministerium für Schule und Weiterbildung“ oder „An den Oberbürgermeister der Stadt …“ Heute reicht es völlig aus, zum Beispiel „Bundesministerium der Finanzen, Herrn Werner Meurer“ in der Anschrift zu schreiben. Personen werden ebenfalls nicht mehr mit „An“, „An die“ oder „An den“ angeschrieben. Selbst bei Briefen beispielsweise an den Bundespräsidenten oder die Bundeskanzlerin sollten Sie auf diese Zusätze verzichten. Schreiben Sie einfach „ Frau Bundeskanzlerin (akadem. Grad) Vorname Name“ oder „Herrn Bundespräsidenten (akadem. Grad) Vorname Name“.

So schreiben Sie Mann und Frau in einer Politiker-Anschrift korrekt an

Mann und Frau sind gleichberechtigt. Bei Schreiben an Ehepaare werden – nicht nur in einer Politiker-Anschrift – daher immer die vollen Namen beider Ehepartner genannt. Damit hört die Gleichberechtigung dann auch schon wieder auf, denn Ehepartner werden nur mit den Bezeichnungen in der Anschrift und Anrede genannt, die sie selbst führen.

Beachten Sie: Die Ehepartner der in Deutschland akkreditierten Botschafter oder Botschafterinnen werden nicht mit „Exzellenz“ angeredet.

Gatte und Gemahlin sind veraltet

Die Wendungen „Herrn Bundespräsidenten Walter Hornfeld und Gemahlin“ oder „Bürgermeisterin von Hornbuchen Frau Jana Hornfeld und Gatte“ sind angestaubt. Sie tauchen hier und da zwar noch auf, doch im modernen geschäftlichen Schriftverkehr gehören diese Bezeichnungen der
Vergangenheit an.

Welche Abkürzungen Ihnen in der Korrespondenz mit Politikern unterkommen können und wie Sie Botschafter korrekt anschreiben, lesen Sie hier ...