So machen Sie nach den Vorgaben der DIN 5008 aus einer Anschrift eine perfekte Anschrift


Verwenden Sie immer "Frau" und "Herr" in der Anschrift

Obwohl sich in der DIN 5008 immer Beispiele finden, die auf die Empfängerbezeichnung "Frau" oder "Herrn" verzichten, ist es dennoch empfehlenswert hier nicht den Vorgaben der DIN 5008 zu folgen. Es wirkt einfach höflicher in der Anschrift "Frau" oder "Herrn" zu schreiben.

  • Schreiben Sie auf jeden Fall immer "Herrn" und nicht "Herr". Denn "Herrn" ist die Verkürzung von "An den Herrn" (Akkusativ – 4. Fall) – deshalb können Sie nicht einfach auf "Herr" verkürzen.

Ladies first – die Regel gilt für Anschriften nicht immer

Bei privaten Briefen steht der Name der Frau in der Anschrift zuerst, der des Mannes danach. Bei Geschäftsbriefen richtet sich die Reihenfolge der Namen nicht nach dem Geschlecht, sondern streng nach der hierarchischen Stellung im Unternehmen oder in der Behörde.

Vorsicht: Die Anrede "Fräulein" in der Anschrift hat ausgedient. Diese Bezeichnung sollten Sie nur noch auf ausdrücklichen Wunsch gebrauchen. Dies kommt noch hin und wieder bei älteren Damen vor, die ihr Leben lang so angeschrieben und angesprochen wurden und sich nicht mehr umgewöhnen möchten.

"z.H." oder "c/o" sind in der Anschrift überflüssig

  • Der Zusatz "z.H." (zu Händen) vor dem Namen des Empfängers ist überflüssig, da allen Beteiligten klar ist, dass der in der Anschrift namentlich genannte Empfänger die Sendung erhalten soll. Manchmal wird "c/o" (care of) in der Anschrift verwendet. Es heißt übersetzt "bei" und kommt aus dem Amerikanischen. Man verwendet es, wenn jemand bei einer anderen Person wohnt.


Mein Tipp: Verzichten Sie in der Anschrift lieber auf der "c/o". Es ist dem Amerikanischen entliehen und im deutschen Schriftverkehr nicht sehr üblich. Daher gibt es teilweise sehr unterschiedliche Meinungen, wie das "c/o" richtig angewendet wird.

Vielfach wird es sogar mit dem Vermerk "vertraulich" verwechselt. Und das kann dann sehr unangenehm werden. Ich habe selber einmal bei der Annahme eines Schreibens richtig Schwierigkeiten gehabt. Mein Postbote verstand das "care of" in der Anschrift wörtlich und kannte die eigentliche Bedeutung "bei" nicht. Der Name meiner Freundin stand an erster Stelle, aber sie war ja unter dieser Anschrift nicht offiziell gemeldet. Er sagte, ich müsse an erster Stelle stehen und nahm den Brief wieder mit. Geben Sie in der Anschrift in so einem Fall lieber das deutsche Wort "bei" an. Dann kann es zu solchen Missverständnissen gar nicht kommen.

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Wie Sie einen Brief in der Anschrift als persönlich kennzeichnen

Soll die Post von dem Empfänger persönlich geöffnet werden, ist es nicht ausreichend, wenn Sie den Empfänger in der Anschrift zuerst und dann die Firma- oder Behördenbezeichnung nennen. Wenn Sie also sicherstellen wollen, dass ein Brief, den Sie an ein Unternehmen schicken, wirklich nur vom Empfänger persönlich geöffnet wird, dann müssen Sie die Sendung in der Anschrift ausdrücklich mit "persönlich" und/oder "vertraulich" kennzeichnen.

Mein Tipp: Wenn Sie wissen, dass es sich bei dem Unternehmen an das Sie schreiben, um eine sehr große Firma handelt, sollten Sie den Vermerk "persönlich" und/oder "vertraulich" in der Anschrift optisch besonders hervorheben. Entweder mit einem auffälligen Textmarker oder Sie setzen den Vermerk noch einmal manuell neben die Anschrift.

 

Lesen Sie mehr zum Thema DIN Anschrift in folgendem Beitrag:

DIN 5008: Zusatztipps für die richtige Anrede und Anschrift