Schreibt man bei Adligen „nebst Gemahlin“?


Heißt es „Herrn Dr. Friedhelm Freiherr von Hinterfeld“? Redet man eine Gräfin mit „Sehr geehrte Frau Gräfin“ an? Und schreibt man „Sehr geehrter Baron“? Viele Sekretärinnen haben hin und wieder mit adeligen Ansprechpartnern zu tun und möchten bei der Anschrift verständlicherweise keine Fehler machen. Wenn auch Sie Fettnäpfchen vermeiden möchten, dann liefert Ihnen der Beitrag A560 „Anreden von A-Z, Adel“ des SekretärinnenBriefeManagers Antworten auf alle Fragen rund um die korrekte Anrede ohne langes Suchen. Klicken Sie hier ... und fordern Sie den vollständigen Beitrag jetzt kostenlos an.

Angenommen, Ihr Unternehmen hat Geschäftskontakt zu einem Baron. Bei einer Einladung wäre er Ihr Ansprechpartner. Die Ehefrau müsste nicht in der Anschrift erscheinen, sondern Sie würden sie im Einladungstext erwähnen.

Sollten Sie die Ehefrau im Einladungstext als Gemahlin oder Gattin bezeichnen? Lassen Sie auch in einem solchen Fall die Finger von diesen beiden altmodischen Ausdrücken. Auch Freiherren haben Ehefrauen. So sähe die korrekte Anschrift aus:

Herrn
Friedhelm Baron von Hinterfeld

So sähe die Anrede in der Einladung aus

Sehr geehrter Baron Hinterfeld,
... laden wir Sie und Ihre Frau

Der SekretärinnnenBriefeManager-Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob der Herr verheiratet ist, können Sie schreiben „... laden wir Sie und Ihre Begleitung ein ...“. Dann hat er die freie Wahl. Er könnte dann auch seine Schwester oder ein Elternteil oder wen auch immer mitbringen.

Beachten Sie: Natürlich ist es möglich, dass Sie den Baron und die Baronin beide gleichberechtigt anschreiben, also beide im Adressfeld und in der Anrede nennen. So können Sie natürlich nur einladen, wenn Sie wissen, dass Ihr Geschäftspartner
verheiratet ist, und Sie den vollständigen Namen seiner Frau kennen.

Frau Sieglinde Baronin von Hinterfeld
Herrn Friedhelm Baron von Hinterfeld

Anschrift eines Barons und einer Baronin

Sehr geehrte Baronin Hinterfeld, sehr geehrter Baron Hinterfeld,

Anrede eines Barons und einer Baronin

Beachten Sie: In der schriftlichen Anrede eines Barons oder einer Baronin entfällt das „von“.

Was Sie sich leicht merken können

Bei allen Adligen fallen in der schriftlichen Anrede „Herrn“ und Frau“ weg. Ausnahmen bilden lediglich:
Freiherr und Freifrau – hier haben Sie die Wahl:
Edler und Edle
Ritter

Und: In der Anrede bleiben „von“ und „zu“ immer erhalten. Nur beim Baron entfällt das „von“ in der Anrede.

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