Schreiben Sie zeitgemäße Anschriften auf Ihre Briefe?


Noch immer landen bei mir in der Redaktion Briefe, zum Beispiel mit folgender Anschrift:

An die Chefredakteurin Assistenz & Sekretariat heute
Frau Angelika Rodatus

Oder:
An Frau Angelika Rodatus

Dabei ist diese Form der Anschrift längst veraltet. Früher war es üblich „An das Finanzamt“ oder „An die Industrie- und Handelskammer“ zu schreiben. Heute lässt man Zusätze „An“ oder „An die/den“ weg.

Der Grund: Dass man den Brief „an jemanden“ schreibt, ist schlichtweg selbstverständlich und damit überflüssig. Auch die Bezeichnung „Firma“, wenn Sie ein Unternehmen anschreiben, ist in den meisten Fällen überflüssig. Denn das geht in aller Regel bereits aus dem Namen hervor.

Ausnahme: Der Firmenname ist identisch mit dem Namen des Inhabers, also zum Beispiel: Firma Anton Meier. In diesem Fall ist die Bezeichnung „Firma“ erforderlich, damit klar ist, dass Ihr Schreiben an das Unternehmen gerichtet ist.

Allerdings: Ein Muss ist die Anrede einer Person mit „Frau“ bzw. „Herrn“. Diese darf auf dem Anschriftenfeld nicht fehlen. Beachten Sie dabei auch, dass es immer „Herrn“ heißt und nicht „Herr“. Denn gedanklich wird das „An“ schon noch vor die Anrede gesetzt also: (An) Herrn Dieter Müller. Deshalb steht „Herr“ im Anschriftfeld im Akkusativ (4. Fall) und wird damit zu „Herrn“.

Achtung! Verwenden Sie im Anschriftfeld keine Abkürzungen wie „H.“ oder „Hr.“ für „Herrn“ und „Fr.“ für „Frau“. Das gilt als unhöflich. Und dass die Anrede mit „Fräulein“ tabu ist, versteht sich von selbst. Wenn Sie an ein Kind schreiben, lassen Sie die Bezeichnung „Frau“ bzw. „Herrn“ einfach weg.