Leserfrage: Berufsbezeichnung in der Anschrift?


"Mein Chef meint, ich müsse einen Rechtsanwalt unbedingt in der Anschrift mit 'Rechtsanwalt' anschreiben. Ist das wirklich so oder gehört die Berufsbezeichnung nur bei hochgestellten Persönlichkeiten dazu, wie zum Beispiel bei der Bundeskanzlerin oder einem Minister?"

Antwort der Office Korrespondenz aktuell-Redaktion:
Ihr Chef hat nicht ganz Recht. Es ist zwar höflich, Berufsbezeichnungen wie "Rechtsanwalt" in der Anschrift zu nennen, aber es ist kein Muss. Auch postalisch ist die Berufsbezeichnung nicht notwendig.

Allerdings: Wenn Sie oder Ihr Chef einem Briefempfänger schon in der Anschrift Ihre besondere Wertschätzung signalisieren möchten, richten Sie den Brief an "Frau Rechtsanwältin Marianne Stolz" oder an "Herrn Botschafter Walter von der Heyden".

Auch ein Brief an "Herrn Malermeister Hugo Schmidt" klingt höflicher als "Herrn Hugo Schmidt". Wenn Sie zu diesem Stilmittel greifen, achten Sie darauf, dass die Berufsbezeichnung im Unterschied zu akademischen Titeln nicht in einer Zeile mit dem Empfängernamen, sondern in der Zeile über dem Namen steht:

Herrn Stadtdirektor
Heinrich Kohlbrei
Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1
33175 Bad Lippspringe

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