In Briefen und E-Mails korrekt geschlechtsneutral formulieren


Nach Duden erlaubt sind folgende Lösungen:

Die Doppelnennung: Lehrerinnen und Lehrer

Der Schrägstrich:

Mitarbeiter/- in. Wichtig: Die Schrägstrich- Schreibweise ist nur zusammen mit dem Bindestrich korrekt. Und sie ist nur in solchen Fällen korrekt, bei denen die weibliche Form nur durch Hinzufügen von Buchstaben an die männliche Form am Wortende gebildet wird, also nicht bei Kollege/Kollegin und auch nicht bei Arzt/Ärztin, weil hier ein Umlaut gebildet wird.

Die Klammer:

Sie ist im Gegensatz zur Schrägstrich-Variante auch dann möglich, wenn zur Bildung der weiblichen Form Buchstaben im Wortinneren hinzugefügt werden, zum Beispiel: Kolleg(inn)en. Beachten Sie: Wenn sich im Wortinneren Buchstaben ändern, also z. B. bei Ärztin/Arzt, ist keine dieser beiden Kurzschreibweisen korrekterweise möglich.

Neben der Doppelnennung (Arzt und Ärztin) gibt es aber auch Ersatzformulierungen mit geschlechtsneutralen Wörtern, zum Beispiel:

  • Verwitwete statt Witwen und Witwer
  • Studierende statt Studentinnen und Studenten
  • Lehrerschaft statt Lehrerinnen und Lehrer
  • Redepult statt Rednerpult
  • Redaktion statt Redakteure und Redakteurinnen
  • Ärztlicher Rat statt Rat des Arztes
  • Ärzteschaft statt Ärztinnen und Ärzte

Vorsicht: Nicht korrekt und damit rechtschreibwidrig nach Duden ist die Schreibweise mit dem Binnen-i also LehrerInnen, SozialpädagogInnen, MinisterialrätInnen usw.