Etikette: Wann ist in der Anrede „Liebe(r)“ erlaubt?


Zu meinem Geburtstag bekam ich vom Vorstandsvorsitzenden unseres Unternehmens, der auch der Vorgesetzte meines Chefs ist, eine hübsche Geburtstagskarte. In der Anrede schrieb er handschriftlich „Liebe Frau Meier ...“.

Jetzt möchte ich mich bei ihm schriftlich bedanken. Wie soll ich nun die Anrede formulieren? „Lieber Herr Müller“ oder doch besser „Sehr geehrter Herr Müller“?

Assistenz & Sekretariat inside:

Je nachdem, wie herzlich oder partnerschaftlich Ihr Verhältnis zur anderen Person ist, können Sie die Anrede „Liebe(r)“ jederzeit wählen. In Ihrem speziellen Fall würden wir eher die förmliche Anrede „Sehr geehrter Herr Müller“ empfehlen. Wenn Sie öfter und vielleicht schon langjährig mit dem Vorstand zusammenarbeiten, ist auch die Anrede „Sehr geehrter, lieber Herr Müller“ möglich.