"An das ..." entfällt in der Anschrift


Zusätze wie beispielsweise "An das", "An die" oder "An den" (... Bundespräsidenten, Oberbürgermeister etc.) in der Anschrift sind veraltet. Da bei der Post nur eine gewisse Zahl an Zeilen maschinell verarbeitet werden kann, gab es einen praktischen Grund, diese Zusatzzeile aus der Anschrift zu streichen: Statt "An das Finanzamt Bielefeld" schreiben Sie "Finanzamt Bielefeld".

Achtung: Die Zeile "An..." ist in der Anschrift weggefallen, man denkt sie sich aber, deswegen ist das "n" bei "Herrn" korrekt. Ebenfalls überflüssig ist es, den Zusatz "Firma" in der Anschrift zu verwenden, wenn bereits aus einer Bezeichnung wie "Schuster GmbH", "Meyers Schlüsseldienst", "Schmitt Verlag" hervorgeht, dass es sich um eine Firma handelt.

Unser Tipp: Wenn es für Sie entscheidend ist, ob Ihre Werbebroschüre bei der Marketingleiterin oder bei einem Sachbearbeiter landet, ist es das Allerbeste, den Ansprechpartner herauszufinden. Verwenden Sie den entsprechenden Namen dann auf jeden Fall in der Anschrift, denn so stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Brief an ihn statt an die gesamte Abteilung schicken.

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Müssen Sie die Funktion des Empfängers in der Anschrift nennen?

In Politik, Wirtschaft und Verwaltung wird, besonders in den oberen Führungsriegen, sehr oft viel Wert auf die Funktionen gelegt. Daher gilt die Empfehlung: Nennen Sie diese im Zweifelsfall lieber in der Anschrift, um Fettnäpfchen zu umgehen.

Es gibt noch einen ganz praktischen Grund: Angenommen, Herr Dr. Überall ist Vorsitzender des Bauernverbands, Bundestagsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzender bei der Schweinefutter AG und Vorsitzender des Schützenvereins. Wenn Sie die Funktion bereits in der Anschrift nennen, weiß er, in welcher Funktion - und gegebenenfalls mit welcher Erwartung - er angeschrieben wird.

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Beachten Sie die Faustregel: Je bedeutender die Position ist, die der Empfänger bekleidet, desto eher empfiehlt sich, dass Sie die Amts- /Berufsbezeichnung in der Anschrift nennen.